Datenschutzrecht
Überblick zur datenschutzrechtlichen Beratung
Mit Geltung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat der Datenschutz erheblich an Bedeutung gewonnen. Wir beraten Sie umfassend in allen datenschutzrechtlichen Themen. Dieses betrifft insbesondere die Beratung im Zusammenhang mit den neuen Anforderungen der DS-GVO, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW), aber auch in Zusammenhang mit bereichsspezifischen Regelungen wie beispielsweise dem Sozialdatenschutz. Dabei verfolgt die Kanzlei grundsätzlich einen ganzheitlichen Beratungsansatz.
Datenschutzmanagementsystem
Unsere Beratung zum Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems in Gänze, aber auch zur Erlangung von Datenschutzkonformität in einzelnen Bereichen (beispielsweise auf Abteilungs-, Produkt- oder Prozessebene) beginnt in aller Regel mit einem Audit. Ziel dieses Audits ist das Datenschutzniveau (Ist-Zustand) zu ermitteln und auf Grundlage dessen einen Maßnahmenplanung zur Erlangung von Datenschutzkonformität zu entwickeln (Soll-Zustand).
Auditierung
Zu unserem Beratungsspektrum gehört nicht ausschließlich die Durchführung eines Audits zu Beginn unserer datenschutzrechtlichen Beratung. Wir begleiten Sie in regelmäßigen Abständen durch Audits. So können Schwachstellen aufgedeckt und behoben werden, wodurch Sanktions- und Haftungsrisiken vermindert werden (Weitere Informationen finden Sie in unseren News unter „Sanktions- und Haftungsrisiken durch Datenschutzaudits minimieren“).
Schulungen
Schulungen sind mit Blick auf die umfangreichen Rechenschafts- und Nachweispflichten der DS-GVO das A und O. Unser umfassendes Schulungsangebot stellt Ihre individuellen Bedürfnisse in den Vordergrund. Jede Schulung orientiert sich an unserer anwaltlichen Erfahrung und soll durch besondere Praxisnähe einen Mehrwert für Ihr Unternehmen bieten.
außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Ferner unterstützen wir Sie in Abmahnfällen wegen wettbewerbsrechtlich relevanter Verstöße gegen Datenschutzvorschriften, bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in zivil- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren sowie bei behördlichen Aufsichtsmaßnahmen (z. B. Bußgeldverfahren).
Datenschutzbeauftragter
Selbstverständlich bietet Ihnen unsere Kanzlei auch die Möglichkeit, einen externen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Wir stehen Ihnen aber auch gerne bei Fragen rund um Ihren betrieblichen oder behördlichen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung und unterstützen diesen in allen Fragen des Datenschutzrechts.
Weitere Beratungsfelder
Zu unseren Beratungsfeldern gehört insbesondere die umfassende Beratung zu:
- Datenschutzmanagementsystem
- Auditierung
- Schulung
- Datenschutzbeauftragter
- Bereichsspezifischer Datenschutz (z. B. Sozialdatenschutz)
- CRM-Datenschutz
- Beschäftigtendatenschutz
- Datenschutz auf Webseiten
- Social-Media Datenschutz
- Datenpannen
- Datenschutzerklärung
- Einwilligungserklärung
- Vertraulichkeitsverpflichtung
- Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Betroffenenrechte
- Datenschutzrichtlinie
- Risikobewertung & Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA)
- Datenübermittlung in Drittländer
- Fotos & Datenschutz
- Datensicherheit (technische und organisatorische Maßnahmen)
- Privacy by Design / Privacy by Default
- Löschkonzept