Datenschutzrecht

TRÖBER@ rechtsanwälte berät und vertritt Sie – gerichtlich und außergerichtlich - in allen Bereichen des Datenschutzrechts, sei es bei der Entwicklung eines Datenschutzmanagementsystems, bei der Beantwortung von Einzelfragen, als externer Datenschutzbeauftragter oder als Unterstützung Ihres betrieblichen oder behördlichen Datenschutzbeauftragten oder auch im Bußgeldverfahren.

Überblick zur datenschutzrechtlichen Beratung

Mit Geltung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat der Datenschutz erheblich an Bedeutung gewonnen. Wir beraten Sie umfassend in allen datenschutzrechtlichen Themen. Dieses betrifft insbesondere die Beratung im Zusammenhang mit den neuen Anforderungen der DS-GVO, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW), aber auch in Zusammenhang mit bereichsspezifischen Regelungen wie beispielsweise dem Sozialdatenschutz. Dabei verfolgt die Kanzlei grundsätzlich einen ganzheitlichen Beratungsansatz.

Datenschutzmanagementsystem

Unsere Beratung zum Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems in Gänze, aber auch zur Erlangung von Datenschutzkonformität in einzelnen Bereichen (beispielsweise auf Abteilungs-, Produkt- oder Prozessebene) beginnt in aller Regel mit einem Audit. Ziel dieses Audits ist das Datenschutzniveau (Ist-Zustand) zu ermitteln und auf Grundlage dessen einen Maßnahmenplanung zur Erlangung von Datenschutzkonformität zu entwickeln (Soll-Zustand).

Auditierung

Zu unserem Beratungsspektrum gehört nicht ausschließlich die Durchführung eines Audits zu Beginn unserer datenschutzrechtlichen Beratung. Wir begleiten Sie in regelmäßigen Abständen durch Audits. So können Schwachstellen aufgedeckt und behoben werden, wodurch Sanktions- und Haftungsrisiken vermindert werden (Weitere Informationen finden Sie in unseren News unter „Sanktions- und Haftungsrisiken durch Datenschutzaudits minimieren“).

Schulungen

Schulungen sind mit Blick auf die umfangreichen Rechenschafts- und Nachweispflichten der DS-GVO das A und O. Unser umfassendes Schulungsangebot stellt Ihre individuellen Bedürfnisse in den Vordergrund. Jede Schulung orientiert sich an unserer anwaltlichen Erfahrung und soll durch besondere Praxisnähe einen Mehrwert für Ihr Unternehmen bieten.

Datenschutzbeauftragter

Selbstverständlich unterstützt unsere Kanzlei Sie bei der Auswahl eines externen Datenschutzbeauftragten. Auf Anfrage vermitteln wir hierzu gerne Kontakte. Wir stehen Ihnen aber auch bei allen Fragen rund um Ihren betrieblichen oder behördlichen Datenschutzbeauftragten, insbesondere zu Bestellung und Abberufung zur Verfügung und unterstützen diesen in allen Fragen des Datenschutzrechts.

außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Ferner unterstützen wir Sie in Abmahnfällen wegen wettbewerbsrechtlich relevanter Verstöße gegen Datenschutzvorschriften, bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in zivil- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren sowie bei behördlichen Aufsichtsmaßnahmen (z. B. Bußgeldverfahren).

Weitere Beratungsfelder

Zu unseren Beratungsfeldern gehört insbesondere die umfassende Beratung zu:

  • Datenschutzmanagementsystem
  • Auditierung
  • Schulung
  • Datenschutzbeauftragter
  • Bereichsspezifischer Datenschutz (z. B. Sozialdatenschutz)
  • CRM-Datenschutz
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Datenschutz auf Webseiten
  • Social-Media Datenschutz
  • Datenpannen
  • Datenschutzerklärung
  • Einwilligungserklärung
  • Vertraulichkeitsverpflichtung
  • Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
  • Betroffenenrechte
  • Datenschutzrichtlinie
  • Risikobewertung & Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA)
  • Datenübermittlung in Drittländer
  • Fotos & Datenschutz
  • Datensicherheit (technische und organisatorische Maßnahmen)
  • Privacy by Design / Privacy by Default
  • Löschkonzept