Welches Recht habe ich nach der Anmeldung einer Marke?

Eine Marke sorgt für einen gewissen Wiedererkennungswertes des Unternehmens, bzw. des Produktes. Nach der Markeneintragung erwirbt der Inhaber das Exklusivrecht der Nutzung. Das Recht an der Marke kann vom Inhaber verkauft oder veräußert werden.