Auftragsverarbeitungsvereinbarung
Auftragsverarbeitungsvereinbarung
Auftragsverarbeitungsvereinbarung
Nach Art.28 DSGVO ist eine Person, die für einen Verantwortlichen eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten vornimmt, ein Auftragsverarbeiter. Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter müssen eine sogenannte Auftragsverarbeitungsvereinbarung schließen, welche unter anderem regelt, wie der Auftragsverarbeiter seine Tätigkeit ausübt, welche Sicherheitsvorkehrungen er für die betroffenen personenbezogenen Daten zu treffen hat und welche Kontrollrechte der Verantwortliche gegenüber dem Auftragsverarbeiter ausüben darf.