BDSG

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Das Bundesdatenschutzgesetz regelt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten inklusive deren Übermittlung an Dritte. Das BDSG hat einen vergleichbaren Regelungsbereich wie die DSGVO. Da es sich bei dieser um eine Verordnung der EU handelt, genießt die DSGVO bei Kollision mit Regelungen des BDSG Anwendungsvorrang. Dort wo die DSGVO Freigabe nationalgesetzlicher Konkretisierungen vorschreibt, gilt das BDSG.