Datenschutzbeauftragter

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, vor. Der Datenschutzbeauftragte hat die Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzgesetze (z.B. BDSG) zu überwachen und sicherzustellen.