Änderung der Instagram-Nutzungsbedingungen seit dem 01. November 2017

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Social-Media-Plattform Instagram aufgrund von 18 Klauseln in den vorherigen Nutzungsbedingungen abgemahnt, da sie nicht mit deutschem Verbraucher- und Datenschutzrecht zu vereinbaren waren.

Nach den bisherigen Nutzungsbedingungen waren bei Streitigkeiten allein die US-Schiedsgerichte zuständig und es galt ausschließlich kalifornisches Verbraucherrecht. Zudem sahen die Nutzungsbedingungen eine weitreichende Einräumung von Nutzungsrechten vor, wonach Instagram „kostenfreie, weltweite und unbeschränkte“ Rechte an Bildern und Videos der Nutzer erhielt. Nach eigenem Ermessen konnte der Dienst Fotos, Videos sowie das komplette Nutzungsprofil sperren.

Datenschutzrechtlich war höchst bedenklich, dass Instagram ohne Erlaubnis im Einzelfall Nutzerdaten an Drittwerbeanbieter weitergeben durfte. Aber auch die klauselmäßige Einräumung von Nutzungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) in der weitgehenden Form dürfte einer gerichtlichen Überprüfung nach AGB-Recht (§§ 307 ff. BGB) nicht standhalten.

Zwingendes Verbraucherrecht kann nicht aufgehoben werden. Instagram zeigte sich einsichtig, gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und hat nun die unwirksamen Klauseln in den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie überarbeitet.

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