Aktuelle Entwicklung im eCommerce-Recht (September – November 2014)

1. Kostenpflichtige Mehrwertdienste-Rufnummer im Impressum ist rechtswidrig

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 02.10.2014 (Az.: 6 U 219/13) entschieden, dass eine kostenpflichtige Mehrwertdienste-Rufnummer im Impressum einer Webseite, bei der Kosten von bis 2,99 Euro pro Minute anfallen, rechtswidrig ist. Die Telefonkosten sind geeignet Kunden von einer telefonischen Kontaktaufnahme „abzuschrecken“. Die damit verbundene Kostenersparnis und die Tatsache, dass das Verbindungsentgelt geeignet ist, eine Neben-Einnahmequelle zu generieren, lässt sich mit den verbraucherpolitischen Zielen von § 5 TMG nicht vereinbaren. Siehe hierzu auch unseren Beitrag vom 02.11.2014.

2. Urteil des AG-Köln zur Button-Lösung

Mit Urteil vom 28.04.2014 (Az.: 142 C 354/13) entschied das AG Köln, dass der Angebotsbutton „Kaufen und Bestellen“ nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 312g Abs. 3 BGB a.F. (§ 312j Abs. 3 BGB n.F.) genüge. Begründet wird dies u.a. damit, dass die Auslegung der Formulierung „Kaufen“ nicht zwingend auf eine Zahlungspflicht schließen lasse. Dieses Urteil wurde zu Recht kritisiert und aufgrund der Verkennung des eindeutigen Wortlautes der Gesetzesmaterialien, welche „Kaufen“ als zulässige Beschriftung ansehen, kann das Urteil schlicht als falsch eingestuft werden. Es ist folglich nicht notwendig Bestellbuttons mit der Aufschrift „Kaufen“ zu ändern.

3. Auswirkungen der UGP-Richtlinie auf die Preisangabenverordnung

Gemäß Art. 3 Abs. 5 der UGP-Richtlinie (RL 2005/29/EG) durften die Mitgliedsstaaten für einen bestimmten Zeitraum nationale Vorschriften beibehalten, die restriktiver oder strenger waren als die Richtlinie, zur Umsetzung von Richtlinien erlassen wurden und die Klauseln über eine Mindestangleichung enthielten. Dieser Zeitraum ist mit dem 12. Juni 2014 abgelaufen, weshalb strengere Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV) unanwendbar geworden sind. An ihre Stelle treten wegen des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts die Regelungen der Preisangabenverordnung des Rats der Europäischen Union (RL 98/6 EG). Der deutsche Gesetzgeber wird die PAngV dementsprechend anpassen müssen. Es ist trotzdem am einfachsten und sichersten sich bis zu einer Änderung der PAngV durch den Gesetzgeber weiterhin an den gegenwärtigen Wortlaut der PAngV zu halten.

4. Neue Warenkorbfunktion und Kauf auf Rechnung bei eBay

Im Herbst hat eBay die Warenkorbfunktion für alle Angebote freigeschaltet. Ende des Jahres wird schrittweise der Kauf auf Rechnung eingeführt (Details dazu unter: eBay-News für gewerbliche Verkäufer - Frühling 2014). Bislang bestehen bezüglich der Ausgestaltung der Warenkorbfunktion keine rechtlichen Bedenken. Sollte die Verwendung des Features „Kauf auf Rechnung“ geplant sein, müssen unter Umständen sowohl die AGB (Hinweis auf die Abtretung der Kaufpreisforderung an PayPal), als auch die Datenschutzerklärung (bei Durchführung einer Bonitätsprüfung) angepasst werden.

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