Prof. Dr. Lüdemann Sachverständiger zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum automatisierten Fahren

Gesetzentwurf zur Regelung des (voll-) automatisierten Fahrens

Die Bundesregierung hat mit der Vorabfassung eines Gesetzentwurfs die Initiative ergriffen, um die Grundlagen für das hoch-, gegebenenfalls vollautomatisierte Fahren zu schaffen. ein erster Entwurf zu dieser nicht nur haftungsrechtlich interessanten, sondern auch ethisch schwierigen Materie ist über die Webseite des Bundestages als PDF-Datei aktuell abrufbar.

Sachverständigenanhörung durch den Verkehrsausschuss des Bundestages

Prof. Dr. Lüdemann nimmt als Sachverständiger im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages am 20. März 2017 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum automatisierten Fahren (Drucksache 18/11300) Stellung. Prof. Dr. Lüdemann hat sich in der Vergangenheit vertieft mit der Thematik beschäftigt, zahlreiche Fachbeiträge veröffentlicht und Vorträge zum Thema gehalten. Er gilt bundesweit als Experte in Rechts- und Ethikfragen zu dieser Thematik. Zusammen mit Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio wird er auf Einladung des Verkehrsausschusses sachverständig Stellung nehmen.