IT-Recht

Inhaltsverzeichnis
  1. Legal Contract Risk Managment (LCRM)
  2. Unsere Expertise
  3. Unsere Experten und Expertinnen

Wie wir arbeiten

Wirtschaftskanzlei

Als Wirtschaftskanzlei liegt uns vor allem Ihr unternehmerischer Erfolg am Herzen. Unsere Leistungen orientieren sich ausschließlich an Ihrem Begehren, wobei wir natürlich stets Best-Practice-Empfehlungen geben. Das heißt auch, dass nicht jeder IT-Vertrag den High-End-Anforderungen von beispielweise DAX-Konzernen entsprechen muss. Vielmehr kann die Bedeutung des hinter dem Vertrag stehenden Geschäfts auch „smarte“ Lösungen nahelegen, abhängig nicht zuletzt von Projektvolumina und Haftungsrisiken. Wir verstehen unsere Beratungsleistung als Teamleistung, bei der wir mit unserer Expertise die rechtlichen Aspekte mit den technischen und geschäftlichen Anforderungen Ihres Projekts in Einklang zu bringen versuchen.

Beratung

Natürlich haben wir „Vertragsmuster in der Schublade“. Diese helfen jedoch nur, wenn zuvor die vertragswesentlichen Eckwerte, die sogenannten „essentialia negotii“, geklärt worden sind. Unser Beratungsansatz ist daher ein empirischer, indem wir uns bei Ihnen über die wesentlichen Eckwerte in Videokonferenzen, per E-Mail oder - ganz „old school“ – persönlich vor Ort bzw. telefonisch informieren. Denn kein Vertrag hilft, der an der gelebten Vertragspraxis vorbeigeht. Dabei können auch besondere branchenspezifische Umstände von Bedeutung sein, wenn beispielsweise ein harter Wettbewerb herrscht oder – z. B. bei der Einführung eines ERP-Projekts - hohe Haftungsrisiken bestehen.

Erstellung, Überarbeitung von Rechtstexten und deren Überprüfung

Sind vorstehende Fragen geklärt, legen wir –in enger Abstimmung mit Ihnen – mit der Vertragsgestaltung, -prüfung oder -verhandlung los. Dies betrifft sämtliche IT-vertragliche Rechtstexte, gleich ob Individualvertrag, Rahmenvertrag oder klassische AGB.

Unterstützung bei Vertragsverhandlungen

Unsere Unterstützung bei der Verhandlung Ihrer Verträge mit zukünftigen Vertragspartnern schützt Ihre rechtlichen Interessen und stellt sicher, dass die Verträge fair, rechtssicher und für Sie vorteilhaft sind. Gut verhandelte Verträge beugen Rechtsstreitigkeiten vor. Mit unserer Expertise im IT-Vertragsrecht und über 30-jähriger Erfahrung helfen wir Ihnen, die rechtlichen Aspekte des Vertrags zu verstehen und einzuordnen, einschließlich möglicher Risiken. Soweit größere Projekte dies erfordern, prüfen wir vor Beginn der Verhandlungen den Vertrag gründlich, um potenzielle Fallstricke, unklare Klauseln oder ungünstige Bedingungen zu identifizieren und setzen hierfür unser eigens entwickeltes LCRM-Tool (Legal Contract Risk Management) ein. Dieses KI-Tool unterstützt die Analyse und Bewertung möglicher rechtlicher, technischer und finanzieller Risiken und bietet neben detaillierter Einzelrisikobewertungen auch eine Chefübersicht. So können wir Sie über potenzielle Konsequenzen informieren und Lösungen vorschlagen, um diese Risiken zu minimieren.

Begleitung von IT-Projekten

Auch nach Vertragsschluss stehen wir Ihnen unterstützend bei der Durchführung des IT-Vertrags bzw. IT-Projekts zur Seite. So kommt es vielfach im Laufe der Durchführung zu Veränderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsinhalts. Hier unterstützen wir Sie bei der Analyse von rechtlichen Auswirkungen, der Einhaltung vereinbarter Vertragsprozesse (z.B. Change Request Clauses) und schlagen entsprechende Anpassungen der Verträge vor und verhandeln diese mit Ihren Vertragspartnern. Falls es während des Projekts zu Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten kommt, vertreten wir Sie bei Bedarf in Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern und unterstützen Sie bei der Beilegung von Konflikten, um rechtliche Risiken zu minimieren und das Projekt erfolgreich zum Abschluss zu bringen.

Schulungen

Ein IT-Vertrag ist nur so gut, wie er auch gelebt wird. Daher umfasst unser Beratungsangebot auf Wunsch auch die Schulung der relevanten Stakeholder sowie Ihrer am Projekt beteiligten Mitarbeiter. Im Zentrum steht häufig die Sensibilisierung für vertraglich vereinbarte Prozesse. Dies kann beispielsweise die Einforderung von Mitwirkungspflichten Ihres Kunden oder die formwirksame Aufforderung zur Abnahme im IT-Projekt betreffen. Für IT-Dienstleister bieten wir darüber hinaus auch allgemeine Schulungen an, um wiederkehrende rechtliche Risiken im IT-Vertragsmanagement zu erkennen, zu vermeiden oder auf diese bei Eintritt angemessen zu reagieren.

Vertretung

Auch wenn unsere vorbereitende Beratung bei IT-Vertretung in den allermeisten Fällen zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht beiträgt, vertreten wir Sie im Falle eines Falles auch vor Gericht. Einstweilige Verfügungen: Unsere Kanzlei steht Ihnen selbstverständlich zur Seite, wenn es um einstweilige Verfügungen geht, also um schnelle und effektive Maßnahmen bei Rechtsverletzungen (z.B. bei Urheberrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstößen) durchzusetzen oder abzuwehren. Wir analysieren mit Ihnen die Sachlage und helfen Ihnen dabei, eine einstweilige Verfügung gerichtlich durchzusetzen oder sich gegen eine ungerechtfertigte Verfügung zu verteidigen. Unsere Mandanten schätzen dabei den direkten Draht, der in besonders eiligen Fällen auch außerhalb der Geschäftszeiten glühen darf.

Unsere Expertise

AGB für IT-Verträge

Auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für IT-Verträge stehen in unserer Beratungspraxis im Fokus. AGB sind rechtliche Dokumente, die die Vertragsbedingungen und -konditionen zwischen Ihrem Unternehmen und Ihren Kunden oder Geschäftspartnern regeln. Dabei berücksichtigen wir die jeweiligen Vertragspositionen. So können die AGB zum Beispiel als „Einkaufs-AGB“ oder als „Verkaufs-AGB“ formuliert werden. In der Regel geht es dabei um die Optimierung der rechtlichen Positionen für das Regelgeschäft, wie sie im Rahmen der Dispositionsbefugnis (Abweichung von den gesetzlichen Rechtsfolgen, AGB-Festigkeit) zulässig ist. Mit unseren AGB stellen wir sicher, dass Ihre rechtlichen Interessen als IT-Dienstleister oder Auftraggeber bestmöglich geschützt sind, indem wir klare Regelungen zu Haftung, Gewährleistung, geistigem Eigentum und anderen wichtigen Aspekten der IT-Leistungen vorformulieren.

ASP-Verträge

Unser Team unterstützt Sie bei der Ausarbeitung von Application Service Providing (ASP)-Verträgen, die eine zunehmend bedeutende Rolle im Bereich der IT-Dienstleistungen spielen. ASP-Verträge regeln die Bereitstellung und Nutzung von Softwareanwendungen und IT-Dienstleistungen über das Internet oder ein sonstiges Netzwerk (z.B. Intranet). Wir sorgen dafür, dass Ihre ASP-Verträge klar und rechtssicher gestaltet sind, um die Rechte und Pflichten aller Parteien zu definieren und Risiken angemessen zu verteilen.

Content-Provider-Verträge:

Wir unterstützen Content-Provider bei der Erstellung von Verträgen, die die Bereitstellung von Inhalten, wie zum Beispiel Texten, Bildern oder Videos, regeln. Unsere Anwälte stellen sicher, dass Ihr Content-Provider-Vertrag alle notwendigen Regelungen bezüglich Nutzungsrechte, Vergütung und Haftung enthalten, um Ihre Inhalte angemessen zu schützen und klare Bedingungen für die Zusammenarbeit mit Ihren Kunden oder Partnern festzulegen.

Datenbank-Verträge:

Unsere Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung bei der Ausarbeitung von Datenbank-Verträgen an. Datenbanken spielen eine entscheidende Rolle im eCommerce und müssen rechtlich geschützt und geregelt sein. Wir sorgen dafür, dass Ihre Datenbank-Verträge die notwendigen Regelungen zu Zugriffsrechten, Nutzungsbeschränkungen und geistigem Eigentum enthalten, um Ihre Datenbanken effektiv zu schützen und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden.

Forschungs- und Entwicklungsverträge

Wir unterstützen Unternehmen bei der Ausarbeitung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen (F&E-Verträge). Diese Verträge können von entscheidender Bedeutung für klare Regelung von Nutzungs- und Eigentumsrechten an neuen Erfindungen, Technologien oder Produkten sein, die im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungsarbeit entstehen. Wir achten darauf, dass diese Verträge die geistigen Eigentumsrechte angemessen schützen und klare Regelungen bezüglich der Vertraulichkeit und der Nutzungsrechte enthalten. Entscheidend sind häufig Fragen zu den Rechtsfolgen bei Scheitern eines F&E-Projekts und der Verteilung von etwaigen Kosten. Auch gesellschaftsrechtliche Fragen können hier auftreten, die häufig übersehen werden. So kann fraglich sein, ob eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Form einer Außen-GbR oder Innen-GbR gewünscht ist oder diese Form der Zusammenarbeit gänzlich ausgeschlossen sein soll. Auch hier unterstützen wir Sie im Vorfeld sowie bei der Gestaltung der entsprechenden F&E-Verträge.

Geheimhaltungsvereinbarungen, NDA

Unser Team für Intellectual Property unterstützt Sie bei der Gestaltung oder Prüfung von Geheimhaltungsvereinbarungen, auch bekannt als Non-Disclosure Agreements (NDA). Diese rechtlichen Dokumente stellen bereits bei Anbahnung geschäftlicher Tätigkeit sicher, dass vertrauliche Informationen, die im Rahmen von Geschäftsbeziehungen ausgetauscht werden, geheim gehalten und nicht unbefugt weitergegeben werden. Wir entwerfen bei Bedarf maßgeschneiderte NDAs, um Ihre geschäftlichen Interessen zu schützen und die Vertraulichkeit Ihrer sensiblen Informationen Vertragsstrafe bewährt zu gewährleisten.

IT-Projektverträge

Eine Kernkompetenz der Kanzlei liegt in der umfassenden Beratung, Gestaltung und Verhandlung von rechtlich robusten IT-Projektverträgen. Dabei liegt der Beratungsfokus darauf, die spezifischen Anforderungen und Ziele eines IT-Projekts klar zu definieren, die Rechte und Pflichten aller beteiligten Parteien festzulegen und potenzielle Risiken zu minimieren. Wir sorgen dafür, dass Ihre IT-Projektverträge alle relevanten rechtlichen Aspekte berücksichtigen und einen klaren Rahmen für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts bieten.

Internationale Verträge:

Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie bei der Gestaltung von internationalen Verträgen, die bei grenzüberschreitenden Geschäften und transnationalen Kooperationen unerlässlich sind. Soweit uns die expliziten Rechtskenntnisse des jeweiligen internationalen Rechtskreises fehlen, arbeiten wir unter anderem mit einem internationalen Netzwerk von Kanzleien unter dem Dach der Europäischen Anwaltskooperation (EAK EWIV) zusammen und stellen eine kompetente Rechtsberatung vor Ort sicher oder vermitteln diese.

Letters of Intent:

Letters of Intent (Absichtserklärungen) spielen eine wichtige Rolle bei Verhandlungen und Vorverträgen. Die Kanzlei unterstützt Sie bei der Erstellung gut formulierten Letters of Intent, um die Absicht und die wichtigsten Bedingungen einer geplanten Geschäftsvereinbarung klar darzulegen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Letters of Intent eine solide Grundlage für zukünftige Vertragsverhandlungen bilden und potenzielle Streitpunkte klären.

Managed WAN Agreements:

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Gestaltung von Managed Wide Area Network Services durch die Gestaltung entsprechender Agreements. Diese Verträge regeln die Bereitstellung und den Betrieb von WAN-Diensten, die für die effiziente Kommunikation und Vernetzung Ihrer Unternehmensstandorte von großer Bedeutung sind. Wir achten darauf, dass Ihre Managed WAN Agreements klar definierte Service Level Agreements (SLAs) enthalten und die rechtlichen und technischen Aspekte der Dienstleistung umfassend abdecken.

Schiedsverfahren:

Unsere Anwaltskanzlei vertritt Unternehmen in Schiedsverfahren als effektive Alternative zu Gerichtsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten. Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung in Schiedsverfahren, um Ihre Interessen zu verteidigen und bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung in nationalen und internationalen Schiedsverfahren und setzen sich engagiert für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein.

Service Level Agreements:

Unsere Anwälte unterstützen Unternehmen bei der Ausarbeitung von Service Level Agreements (SLAs), die eine wesentliche Komponente von Dienstleistungsverträgen sind. Wir sorgen dafür, dass Ihre SLAs klare und messbare Leistungsindikatoren enthalten, um die Qualität und den Umfang der erbrachten Dienstleistungen zu definieren. Mit unseren SLAs können Sie die Erwartungen und Verantwortlichkeiten sowohl für Ihre Kunden als auch für Ihre Dienstleister deutlich kommunizieren und mögliche Konflikte vermeiden.

Softwareerstellungsverträge:

Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen bei der Erstellung von Softwareerstellungsverträgen, die die Beziehung zwischen einem Auftragnehmer (Entwickler) und einem Auftraggeber (Kunde) regeln. Wir stellen sicher, dass Ihre Softwareerstellungsverträge alle wichtigen Aspekte abdecken, einschließlich des Umfangs der Arbeit, der geistigen Eigentumsrechte, der Lieferfristen und der Zahlungsbedingungen. Unsere Expertise in diesem Bereich hilft Ihnen, erfolgreiche Softwareprojekte mit klaren rechtlichen Rahmen zu verwirklichen.

Social Media Recht:

Unser Team für IT-Verträge ist mit den spezifischen rechtlichen Problemen rund um Facebook und anderen sozialen Netzwerken vertraut. Wir unterstützen Unternehmen dabei, rechtssichere Social-Media-Strategien zu entwickeln, die den geltenden Gesetzen und Social Media Nutzungsbedingungen entsprechen. Zudem beraten wir Sie im Umgang mit Nutzerinhalten, Datenschutzfragen und Werbemaßnahmen auf Social-Media-Plattformen.

Informationspflichten im eCommerce

Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten im eCommerce. Dazu gehören beispielsweise die Impressumspflicht, die Angabe von Widerrufsbelehrungen und Datenschutzerklärungen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Website oder Ihr Online-Shop den rechtlichen Anforderungen entspricht, um Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Online-Shop

Unsere Anwaltskanzlei bietet umfassende rechtliche Beratung für Online-Shops. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Aktualisierung Ihrer AGB, Datenschutzerklärung, Impressum und anderen rechtlich relevanten Dokumente. Zudem beraten wir Sie zu wichtigen Aspekten wie Widerrufsrecht, Gewährleistung und Haftung, um Ihre Online-Handelsaktivitäten rechtssicher zu gestalten.

Webdesign-Verträge:

Unsere Kanzlei unterstützt Webdesigner und Agenturen bei der Erstellung von rechtlich bindenden Webdesign-Verträgen. Wir stellen sicher, dass Ihre Verträge die klaren Bedingungen bezüglich der Leistungserbringung, Nutzungsrechten an den erstellten Seiten.

Unsere Experten und Expertinnen

Rechtsanwalt Jörn Tröber
Fachanwalt für Informationstechnologierecht … Kanzleigründer, geboren 1964 in Göttingen, 1984 Abitur am Gymnasium Petrinum in Dorsten, Studium der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaftslehre von 1986 bis 1990 in Münster, 1991 Referendarexamen beim Oberlandesgericht Hamm…
Rechtsanwältin Christiane Uhlenbrock
Als zugelassene Rechtsanwältin unterstützt sie die Kanzlei vor allem im Bereich des IT-Arbeitsrechts als externe Beraterin. Christiane Uhlenbrock ist zudem Juristin im Stab Labor Relations der Atruvia IT AG. Schwerpunkt ihrer derzeitigen Tätigkeit ist die Gestaltung mitbestimmungsrelevanter…
Fabian Müller, M. Iur.
Fabian Müller ist seit 2022 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei TRÖBER@ legal. Er ist auf das Datenschutzrecht spezialisiert und bringt insbesondere technische Erfahrung aus dem IT-Bereich mit.