Gibt es für den rechtlichen Beistand staatliche Unterstützung, wenn ich kein Geld habe?

Bei geringem Einkommen wird vielfach Beratungshilfe gewährt. Der entsprechende Antrag ist beim Amtsgericht zu stellen, wo dann ein Beratungshilfeschein erteilt wird. Mit diesem Beratungshilfeschein haben Sie die Möglichkeit, sich außergerichtlich von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten und gegebenenfalls vertreten zu lassen. Sie müssen allerdings einmalig eine Gebühr von 10 € an ihren Rechtsanwalt zahlen.