Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Übernimmt diese die Kosten des Anwalts und eines Prozesses in jedem Fall?

Nein. Rechtsschutzversicherungen decken nur die Kosten für den Bereich, für den sie abgeschlossen wurden, z.B. Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht. Aber auch hier gibt es viele Ausnahmen, die sich aus Ihrem Versicherungsertrag und aus dem Gesetz ergeben. Haben Sie beispielsweise eine Selbstbeteiligung vereinbart, so tritt die Versicherung erst ein, wenn die Kosten den Selbstbeteiligungsbetrag überschreiten. Für bestimmte Fälle, z.B. Abmahnungen oder Straftaten ist die Deckung durch die Rechtsschutzversicherung generell ausgeschlossen. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung für Sie eintritt oder nicht, klären wir gerne im ersten Beratungsgespräch oder durch eine sogenannte Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.