Urheberrecht
Bei TRÖBER@ legal beraten wir Sie als Ihr Anwalt für Urheberrecht aus Münster umfassend auf allen Gebieten des Urheberrechts (Urheberrechtsgesetz/UrhG) und des Medienrechts. Dies betrifft sowohl die Geltendmachung der eigenen Rechte bei einer Urheberrechtsverletzung, als auch die Verteidigung gegen Abmahnungen oder geltend gemachte Ansprüche wegen einer Urheberrechtsverletzung. Durch unseren Fachanwalt für IT-Recht aus Münster ist die Kanzlei zudem auf die Schnittstelle zwischen Urheberrecht und IT-Technik spezialisiert. Auch sonstige gewerbliche Schutzrechte wie z. B. das Markenrecht und weiterhin das Wettbewerbsrecht sind Teil unserer ganzheitlichen Bewertung bereits bei der Erstberatung.
Sind Sie der Meinung, dass Dritte eine Urheberrechtsverletzung begangen haben?
Haben Sie selbst eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung erhalten oder wurden zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert?
Möchten Sie Dritten Lizenz oder Nutzungsrechte an von Ihnen geschaffenen Werken einräumen?
Möchten Sie Unterlassung oder Schadensersatzansprüche gegen Rechtsverletzer oder Lizenzgebühren aus bestehenden Lizenzverträgen durchsetzen?
Die Spezialisten der Kanzlei TRÖBER@ legal unterstützen Sie mit Ihrer Rechtsberatung kompetent bei Rechtsschutz alle Fragen, welche das Urheberrecht und das Medienrecht im digitalen Zeitalter aufwerfen. Kontaktieren Sie unseren Anwalt für Urheberrecht aus Münster für eine Ersteinschätzung im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung!
Wie wir arbeiten
Wirtschaftskanzlei
Als Wirtschaftskanzlei steht für TRÖBER@ legal Ihr unternehmerischer Erfolg im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir sind daher stets auf pragmatische und sinnvolle Lösungen fokussiert, um Ihre Bedürfnisse optimal zu erfüllen – sei es bei der Vermeidung von Streitigkeiten durch eine für Sie optimierte Vertragsgestaltung oder wenn nötig bei der gerichtlichen Verteidigung Ihrer Rechte.
Beratung
Das vorrangige Ziel unserer Tätigkeit liegt darin, Ihnen durch eine zu Ihren Gunsten optimierte Vertragsgestaltung den richtigen rechtlichen Rahmen zu schaffen, um Rechtsstreitigkeiten von Anfang an zu verhindern. Sollte es einmal nötig werden, vertreten wir Ihre Rechte aber auch vor Gericht – dabei stets mit Blick auf eine möglichst wirtschaftliche und an Ihren Interessen optimierte Prozessführung, insbesondere mit dem Versuch einer gütlichen Einigung ohne das Führen aufwendiger Verfahren.
Vertragsgestaltung und Prävention
Urheberrechte sind nicht nur für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, sondern auch für Künstler, Autoren, Musiker, Designer und andere kreative Köpfe. Diese Rechte stellen zum Beispiel sicher, dass Urheber vor der Fremdveröffentlichung oder Entstellung ihrer geschaffenen Werke geschützt sind (sog. Urheberpersönlichkeitsrechte) und dass im Ausgang dem Urheber eines Werkes die – regelmäßig wirtschaftlich erheblichen – Verwertungsrechte zustehen. Dies umfasst nicht zuletzt das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung, der öffentlichen Zugänglichmachung oder der Bearbeitung und Umgestaltung.
Urheber können sich aber auch entscheiden, anderen Personen Nutzungsrechte an den von ihnen geschaffenen Werken einzuräumen. In diesen Fällen ist die Erstellung rechtssicherer und an Ihren Bedürfnissen orientierter Lizenz- oder Nutzungsvereinbarung elementar. Nicht zuletzt können durch eine fachmännische Vertragsgestaltung Rechtsstreitigkeiten bereits im Voraus verhindert oder jedenfalls entscheidend zu Ihren Gunsten vorgeprägt werden. TRÖBER@ legal übernimmt für Sie die Ausgestaltung dieser komplexen Vertragswerke, insbesondere bei dem Schutz Ihrer Rechte im digitalen Raum. Wir sind stets mit den neuesten Entwicklungen vertraut und helfen Ihnen dabei, die zahlreichen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, welche mit der Veröffentlichung und Verbreitung von Inhalten im digitalen Raum einhergehen – sei es auf Webseiten, in sozialen Medien oder auf anderen Online-Plattformen.
Schutz von Urheberrechten
Sollten Ihre Urheberrechte durch eine von Ihnen nicht autorisierte Benutzung oder sonstige Verwertung der von Ihnen geschaffenen Werke verletzt werden, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen. Zur bestmöglichen Wahrung Ihrer wirtschaftlichen Interessen setzen wir dabei sowohl auf außergerichtliche Einigungen, wenn es notwendig ist aber auch auf eine zielgerichtete gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Gerade aufgrund der Schnelllebigkeit des digitalen Zeitalters ist bei Urheberrechtsverletzungen im Internet eine umgehende und möglichst zeitnahe Durchsetzung Ihrer Rechte unabdingbar, um eine Perpetuierung von Rechtsverstößen zu vermeiden. Nicht zuletzt ist uns dabei bewusst, dass der Schutz Ihrer geistigen Schöpfungen nicht nur eine rechtliche Angelegenheit ist, sondern auch Ihre künstlerische Identität und Kreativität widerspiegelt. Unsere Experten bei TRÖBER@ legal sind mit den komplexen Nuancen des Urheberrechts bestens vertraut und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche umfassend zu verstehen, zu schützen und zu wahren – ganz egal, ob es dabei um Software, Musik, Filme, Computerspiele, Fotografien oder Texte geht.
Abwehr von Ansprüchen
Wenn Sie eine Abmahnung oder gar bereits eine einstweilige Verfügung erhalten haben, in denen Ihnen selbst die Verletzung von Urheberrechten Dritter vorgeworfen wird, ist rasches Handeln angezeigt.TRÖBER@ legal schätzt für Sie die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche ein und hilft Ihnen, eine unberechtigte Inanspruchnahme schnell, kostengünstig und möglichst ohne Beteiligung der Gerichte rechtssicher abzuwehren. Selbst für den Fall einer berechtigten Inanspruchnahme Ihrerseits ist es regelmäßig nötig, etwaige vorformulierte Unterlassungserklärungen der Gegenseite zu Ihren Gunsten anzupassen, um übermäßige Haftungsrisiken zu vermeiden.
Nicht zuletzt existiert auf diesem Gebiet auch eine Reihe von spezialisierten Abmahnkanzleien, welche die Geltendmachung von berechtigten oder unberechtigten Urheberrechtsansprüchen zum Massengeschäft gemacht haben, sodass Sie leicht Gefahr laufen können, in eine strukturelle Unterlegenheit zu geraten. Unsere Experten sorgen zu Ihren Gunsten für Waffengleichheit mit der „Abmahnindustrie“ und schätzen für Sie realistisch und seriös Chancen und Risiken einer Verteidigung gegen Abmahnungen ein.
Unsere Expertise
Verteidigung gegen Abmahnung
Haben Sie eine Abmahnung wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung (z. B. mit dem Vorwurf der rechtswidrigen Verwertung ohne Einwilligung) erhalten, ist wegen der Gefahr einer einstweiligen Verfügung rasches Handeln angezeigt. Eine beigefügte Unterlassungserklärung muss oft kurzfristig abgegeben, vorher aber unbedingt angepasst werden, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Unser Anwalt für Urheberrecht prüft bei der kostenlosen Ersteinschätzung die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche und arbeitet mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungstaktik zur Abwehr aus. Bereits bei der Erstberatung elementar ist, dass unser Tätigwerden für Sie stets wirtschaftlich bleibt – wir klären stets auch dann darüber auf, wenn sich eine Verteidigung für unsere Mandanten einmal nicht „lohnt“.
Auf dem Gebiet des Urheberrechts gibt es auch eine Reihe von spezialisierten “Abmahnkanzleien” – das sind Anwaltskanzleien, welche die Geltendmachung von Urheberrechtsansprüchen und Verstößen nach dem Urheberrechtsgesetz zum Massengeschäft gemacht haben. Somit können Sie leicht Gefahr laufen, bei einer Abmahnung in eine strukturelle Unterlegenheit zu geraten. Unser Anwalt für Urheberrecht und unser Fachanwalt für IT-Recht sorgen zu Ihren Gunsten für Waffengleichheit mit der „Abmahnindustrie“ und schätzen bereits in der Ersteinschätzung realistisch Chancen und Risiken einer Verteidigung gegen Abmahnungen und Schadensersatz ein.
Abmahnungen wegen Verstößen gegen das UrhG
Sind Sie der Ansicht, dass Sie als Urheber einer geistigen Schöpfung in Ihren Rechten nach dem UrhG (z. B. Verwertungsrechte, Nutzungsrechte aus Lizenzverträgen) verletzt worden sind, sollte der Rechtsverstoß abgemahnt und der Abgemahnte zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden. Unser Anwalt für Urheberrecht und unser Fachanwalt für IT-Recht prüfen bestehende Lizenzverträge und Rechtsverletzungen wegen einer rechtswidrigen Verletzung eines Nutzungsrechts und geben eine Ersteinschätzung, wie Unterlassung (Abgabe einer Unterlassungserklärung durch den Verletzer) und Schadensersatz wegen des Verstoßes durch Abmahnung geltend gemacht werden können. Gegen abgemahnte, aber uneinsichtige Verletzer führen wir das Verfahren konsequent weiter und erheben Klage.
Dabei haben wir neben dem Urheberrecht auch sonstige Teilbereiche des Medienrechts, wie etwa das Markenrecht oder das Wettbewerbsrecht im Blick. Für Kunstschaffende können weiter Gebiete wie das Verlagsrecht, Fotorecht (Lichtbildwerke) oder Rechtsfragen um Filmwerke relevant sein.
Einstweilige Verfügung
Gerade im Medienrecht mit Bezug auf eine Rechtsverletzung z.B. von Verwertungsrechten im Internet ist schnelles Handeln durch ein gerichtliches Eilverfahren (einstweiliger Rechtsschutz) oft unabdinglich. Bleiben Einigungsversuche ohne Erfolg, beantragt unser Anwalt für Urheberrecht der Anwaltskanzlei TRÖBER@ legal für Sie eine Unterlassungsverfügung, um Rechtsverletzern gerichtlich die Verwertung Ihrer Schöpfungen untersagen zu lassen. Dabei behalten wir eine einvernehmliche Beilegung des Streits stets im Blick und vertreten konsequent Ihre Interessen, um eine an Ihren Wünschen ausgerichtete Lösung möglichst ohne Erhebung einer Klage zu erzielen.
Schutzschrift
Erhalten Sie selbst eine Abmahnung und verweigern daraufhin die Abgabe einer Unterlassungserklärung, besteht auch bei einer fehlerhaften Abmahnung die Gefahr, dass ein Gericht ohne mündliche Verhandlung eine Unterlassungsverfügung gegen Sie erlässt. Wir helfen Ihnen bei der Abwehr solcher unliebsamen Überraschungen, indem wir auf Ihren Wunsch eine Schutzschrift beim bundesweiten zentralen Schutzschriftenregister (ZSSR) anhängig machen. Bei Einreichung einer solchen Schutzschrift sind die Gerichte verpflichtet, die dort vorgebrachten Argumente vor einer Entscheidung zu berücksichtigen.
Kontakt aufnehmen
Sie benötigen fachkundige Unterstützung im Urheberrecht durch einen Anwalt für Urheberrecht? Egal ob auf dem Gebiet des Medienrechts rund um Verwertungsrechte für Filmwerke, Lichtbildwerke (Fotorecht) und Computerprogramme, oder im Verlagsrecht, auf dem Gebiet der Sprachwerke oder der Baukunst – unser Kanzlei-Team bestehend aus unserem Fachanwalt für IT-Recht und Anwalt für Urheberrecht freut sich auf Ihre Anfrage für ein kostenloses Erstgespräch:
