Urheberrecht
TRÖBER@ legal berät Sie als Ihre spezialisierte Digital- und IT-Kanzlei umfassend auf sämtlichen Gebieten des Urheberrechts, insbesondere in der Durchsetzung eigener Urheberrechte sowie der Verteidigung gegen Abmahnungen oder gegen Sie geltend gemachte Ansprüche.
Sind Sie der Meinung, dass Dritte Ihnen zustehende Urheberrechte verletzt haben?
Haben Sie selbst eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung wegen einer angeblichen Verletzung von Urheberrechten, zum Beispiel sogenanntem "filesharing" erhalten?
Möchten Sie Dritten rechtssicher eine Lizenz oder Nutzungsrechte an von Ihnen geschaffenen Werken einräumen?
Möchten Sie Schadensersatzansprüche oder Lizenzgebühren aus einer bestehenden Nutzungsvereinbarung durchsetzen?
Die Spezialisten von TRÖBER@ legal unterstützen Sie bei sämtlichen Fragestellungen, welche das Urheberrecht im digitalen Zeitalter aufwirft.
Wie wir arbeiten
Wirtschaftskanzlei
Als Wirtschaftskanzlei steht für TRÖBER@ legal Ihr unternehmerischer Erfolg im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir sind daher stets auf pragmatische und sinnvolle Lösungen fokussiert, um Ihre Bedürfnisse optimal zu erfüllen – sei es bei der Vermeidung von Streitigkeiten durch eine für Sie optimierte Vertragsgestaltung oder wenn nötig bei der gerichtlichen Verteidigung Ihrer Rechte.
Beratung
Das vorrangige Ziel unserer Tätigkeit liegt darin, Ihnen durch eine zu Ihren Gunsten optimierte Vertragsgestaltung den richtigen rechtlichen Rahmen zu schaffen, um Rechtsstreitigkeiten von Anfang an zu verhindern. Sollte es einmal nötig werden, vertreten wir Ihre Rechte aber auch vor Gericht – dabei stets mit Blick auf eine möglichst wirtschaftliche und an Ihren Interessen optimierte Prozessführung, insbesondere mit dem Versuch einer gütlichen Einigung ohne das Führen aufwendiger Verfahren.
Vertragsgestaltung und Prävention
Urheberrechte sind nicht nur für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, sondern auch für Künstler, Autoren, Musiker, Designer und andere kreative Köpfe. Diese Rechte stellen zum Beispiel sicher, dass Urheber vor der Fremdveröffentlichung oder Entstellung ihrer geschaffenen Werke geschützt sind (sog. Urheberpersönlichkeitsrechte) und dass im Ausgang dem Urheber eines Werkes die – regelmäßig wirtschaftlich erheblichen – Verwertungsrechte zustehen. Dies umfasst nicht zuletzt das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung, der öffentlichen Zugänglichmachung oder der Bearbeitung und Umgestaltung.
Urheber können sich aber auch entscheiden, anderen Personen Nutzungsrechte an den von ihnen geschaffenen Werken einzuräumen. In diesen Fällen ist die Erstellung rechtssicherer und an Ihren Bedürfnissen orientierter Lizenz- oder Nutzungsvereinbarung elementar. Nicht zuletzt können durch eine fachmännische Vertragsgestaltung Rechtsstreitigkeiten bereits im Voraus verhindert oder jedenfalls entscheidend zu Ihren Gunsten vorgeprägt werden. TRÖBER@ legal übernimmt für Sie die Ausgestaltung dieser komplexen Vertragswerke, insbesondere bei dem Schutz Ihrer Rechte im digitalen Raum. Wir sind stets mit den neuesten Entwicklungen vertraut und helfen Ihnen dabei, die zahlreichen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, welche mit der Veröffentlichung und Verbreitung von Inhalten im digitalen Raum einhergehen – sei es auf Webseiten, in sozialen Medien oder auf anderen Online-Plattformen.
Schutz von Urheberrechten
Sollten Ihre Urheberrechte durch eine von Ihnen nicht autorisierte Benutzung oder sonstige Verwertung der von Ihnen geschaffenen Werke verletzt werden, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen. Zur bestmöglichen Wahrung Ihrer wirtschaftlichen Interessen setzen wir dabei sowohl auf außergerichtliche Einigungen, wenn es notwendig ist aber auch auf eine zielgerichtete gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Gerade aufgrund der Schnelllebigkeit des digitalen Zeitalters ist bei Urheberrechtsverletzungen im Internet eine umgehende und möglichst zeitnahe Durchsetzung Ihrer Rechte unabdingbar, um eine Perpetuierung von Rechtsverstößen zu vermeiden. Nicht zuletzt ist uns dabei bewusst, dass der Schutz Ihrer geistigen Schöpfungen nicht nur eine rechtliche Angelegenheit ist, sondern auch Ihre künstlerische Identität und Kreativität widerspiegelt. Unsere Experten bei TRÖBER@ legal sind mit den komplexen Nuancen des Urheberrechts bestens vertraut und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche umfassend zu verstehen, zu schützen und zu wahren – ganz egal, ob es dabei um Software, Musik, Filme, Computerspiele, Fotografien oder Texte geht.
Abwehr von Ansprüchen
Wenn Sie eine Abmahnung oder gar bereits eine einstweilige Verfügung erhalten haben, in denen Ihnen selbst die Verletzung von Urheberrechten Dritter vorgeworfen wird, ist rasches Handeln angezeigt.TRÖBER@ legal schätzt für Sie die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche ein und hilft Ihnen, eine unberechtigte Inanspruchnahme schnell, kostengünstig und möglichst ohne Beteiligung der Gerichte rechtssicher abzuwehren. Selbst für den Fall einer berechtigten Inanspruchnahme Ihrerseits ist es regelmäßig nötig, etwaige vorformulierte Unterlassungserklärungen der Gegenseite zu Ihren Gunsten anzupassen, um übermäßige Haftungsrisiken zu vermeiden.
Nicht zuletzt existiert auf diesem Gebiet auch eine Reihe von spezialisierten Abmahnkanzleien, welche die Geltendmachung von berechtigten oder unberechtigten Urheberrechtsansprüchen zum Massengeschäft gemacht haben, sodass Sie leicht Gefahr laufen können, in eine strukturelle Unterlegenheit zu geraten. Unsere Experten sorgen zu Ihren Gunsten für Waffengleichheit mit der „Abmahnindustrie“ und schätzen für Sie realistisch und seriös Chancen und Risiken einer Verteidigung gegen Abmahnungen ein.
Unsere Expertise
Lizenzverträge von Nutzungsrechten
Unsere Experten für Urheberrecht unterstützen Sie umfassend bei der Ausgestaltung und Verhandlung von Lizenzverträgen, die die Übertragung von Nutzungsrechten an geschützten Werken betreffen. Wir gestalten die Verträge so, dass Ihre Interessen rechtlich abgesichert sind. Dazu gehört die genaue Festlegung der Art der Lizenz, sei es exklusiv oder einfach, sowie die Definition des Nutzungsumfangs, der territorialen Reichweite und der Dauer der Lizenz. Ein wichtiger Bestandteil ist auch die Regelung der Vergütung einer solchen Nutzungslizenz, sei es in Form von Einmalzahlungen, Gebühren oder Umsatzbeteiligungen. Darüber hinaus prüft TRÖBER@ legal bestehende Lizenzverträge auf rechtliche Mängel oder potenzielle Risiken und sorgt dafür, dass Ihre Rechte als Urheber gewahrt bleiben. Sollte es zu einem Vertragsbruch oder einer unrechtmäßigen Nutzung des Werks kommen, übernehmen wir Ihre Vertretung und setzen Ihre Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich durch.
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen
Wir unterstützen Sie auch umfassend im Falle einer Abmahnung wegen der unrechtmäßigen Nutzung Ihrer urheberrechtlich geschützten Werke. Unsere Experten analysieren sorgfältig die Rechtslage und prüfen, ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist und wie Sie am besten weiter vorgehen. Falls Ihre Rechte verletzt wurden, setzen wir die Unterlassungsansprüche durch und fordern, die unbefugte Nutzung Ihres Werkes zu unterlassen. Zudem kümmern wir uns für Sie um Schadensersatzforderungen und die Erstattung der Abmahnkosten. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, vertreten unsere Experten Sie kompetent und verteidigen Ihre Interessen mit Nachdruck.
Verteidigung gegen eine Abmahnung
Unsere Experten für Urheberrecht stehen Ihnen auch zur Seite, wenn Sie selbst eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung erhalten haben. Wir unterstützen Sie umfassend bei der rechtlichen Verteidigung und prüfen die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit und Angemessenheit. Häufig sind Abmahnungen fehlerhaft und es werden überhöhte Schadensersatzforderungen angesetzt, was Ihnen unnötige Kosten verursachen kann. TRÖBER@ legal analysiert den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung detailliert und entwickelt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Wir überprüfen, ob die abgemahnten Ansprüche, wie die verlangte Unterlassungserklärung oder Schadensersatzforderungen, rechtlich haltbar sind, und sorgen dafür, dass Sie nicht ungerechtfertigte Zahlungen leisten oder übermäßige Verpflichtungen eingehen. Falls erfolgsversprechend, setzen wir uns dafür ein, eine Reduzierung der Forderungen zu erreichen oder die Abmahnung vollständig abzuwehren. Sollten sich die Ansprüche nicht außergerichtlich klären lassen, vertreten wir Sie auch bundesweit in einem möglichen Gerichtsverfahren und verteidigen Ihre Rechte entschlossen.
Schutzschrift im Vorfeld einer einstweiligen Verfügung
Unsere Experten für Urheberrecht unterstützen Sie auch im Vorfeld einer möglichen einstweiligen Verfügung, indem wir eine Schutzschrift für Sie einreichen. Eine Schutzschrift dient dazu, Ihre Position darzulegen und zu verhindern, dass ohne Anhörung eine einstweilige Verfügung gegen Sie erlassen wird. TRÖBER@ legal prüft den Sachverhalt genau, entwickelt eine fundierte Verteidigungsstrategie und reicht die Schutzschrift bei den zuständigen Gerichten ein. So sorgen wir dafür, dass Ihre Argumente Gehör finden und Ihre Rechte bestmöglich gewahrt bleiben, bevor eine einstweilige Verfügung überhaupt erlassen wird.