DSGVO-Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen gegen notebooksbilliger.de

Sachverhalt

Über mindestens zwei Jahre hinweg überwachte notebooksbilliger Mitarbeiter*innen und Kund*innen anhand von Kameraaufzeichnungen an Arbeitsplätzten, in Verkaufsräumen, Lagern und Aufenthaltsbereichen. Das Unternehmen bezweckte damit nach eigenen Aussagen die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten sowie die Nachverfolgung des Warenflusses. 60 Tage wurden viele dieser Aufzeichnungen gespeichert, was das Maß der Erforderlichkeit weit überschreitet. Für solch einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen fehlte es an einer Rechtsgrundlage. Ein Generalverdacht des Arbeitgebers gegen seine Beschäftigten sei als Grund jedenfalls nicht ausreichend, betonte die Landesdatenschutzbeauftrage Barbara Thiel.

Kritik

Die Verhängung des bisher höchsten Bußgelds in Niedersachsen unter der DSGVO blieb nicht ohne Kritik. Auch wenn 10,4 Millionen Euro nur etwas mehr als 1 Prozent des Unternehmensumsatzes von notebooksbilliger ausmachen, erklärt das Unternehmen mit Nachdruck, dass das Bußgeld weder im Verhältnis zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens noch zur Schwere des DSGVO-Verstoßes stehe. Neben der Höhe der Sanktion kritisiert notebooksbilliger auch das Vorgehen der Behörde scharf. Obwohl Ermittlungen zu entlastenden Beweisen im Gesetz vorgeschrieben seien, habe die Behörde auf Gespräche mit den Mitarbeiter*innen des Elektrohändlers und somit auf eine Vergegenwärtigung der Arbeitsprozesse, Unternehmenskultur sowie der verwendeten Kameras verzichtet. Zudem unterstrich das Unternehmen, der Zweck der Aufnahmen sei zu keinem Zeitpunkt die Analyse von Arbeitsverhalten oder Leistungen der Arbeitnehmer*innen gewesen und bezeichnete entsprechenden Aussagen der Datenschutzbehörde als haltlose Unterstellung.

Ausblick

Nach eigenen Angaben hat notebooksbilliger nun Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der Behörde eingelegt und ist im Zweifelsfall bereit vor Gericht zu ziehen. Eine gerichtliche Entscheidung könnte genauere Vorgaben und Grenzen für den künftigen Einsatz von Videoüberwachung enthalten. Des Weiteren erntete das hohe Bußgeld - neben den Einwendungen von notbooksbilliger - Kritik von anderen Unternehmen sowie Expert*innen, die sich im Falle einer Gerichtsentscheidung genauere Vorgaben für die Bemessung von Bußgeldern durch Datenschutzbehörden erhoffen.

Sie interessiert das Thema und wünschen nähere Informationen?

Sie hätten gern ein persönliches Beratungsgespräch zu diesem Thema?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
E-Mail: Rechtsanwalt Tröber