Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung stehen still

Verhandlungsstand

Die geplante Verordnung über Privatsphäre und elektronischer Kommunikation (ePrivacy-Verordnung) soll die DS-GVO im Bereich der „elektronischen Kommunikationsdaten“ ergänzen und präzisieren. In ihrem Anwendungsbereich gehen die speziellen Regelungen der ePrivacy-Verordnung der DS-GVO vor.

Die bisherige ePrivacy-Richtlinie sollte bereits im Mai 2018 durch die geplante ePrivacy-Verordnung ersetzt werden. Der erste Entwurf der Verordnung wurde bereits im Januar 2017 von der EU-Kommission eingebracht.

Doch eine Umsetzung scheiterte bislang, trotz der Wichtigkeit für Webseitenbetreiber und Nutzer aufgrund der EU-weiten Regelung des Einsatzes von Tracking-Cookies. Bezüglich dieser Tracking-Cookies sind die Verhandlungen zwischen EU-Parlament und EU-Ministerrat festgefahren.

Tracking-Cookies

Zunächst ein kleiner Exkurs: Tracking-Cookies sind kleine Dateien, die auf dem Computer durch bestimmte Anwendungen abgespeichert werden um die Online-Aktivitäten zu verfolgen. Die gewonnenen Informationen können durch Cookies an Dritte weitergegeben werden.

Streitpunkte

In den Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung hat das EU-Parlament einen Vorschlag eingebracht, auf dessen Grundlage die Schutzbestimmungen zugunsten des Nutzers weiter verstärkt werden sollen. Die künftige Verordnung soll z.B. den Einsatz von sogenannten „Cookie-Walls“ verhindern. Diese machen den generellen Besuch der Website von der Zustimmung des Nutzers bezüglich der Cookies abhängig. Außerdem soll auch der Einsatz von pauschalisierten „Cookie-Bannern“ verhindert werden. Künftig sollen die Nutzer vor Einsatz von Tracking-Cookies über Zweck und Anwendungsbereich der eingesetzten Cookies sowie über die Möglichkeit der Begrenzung des Einsatzes von Tracking-Cookies informiert werden. Ohne Einwilligung des Nutzers soll der Einsatz von Cookies ausgeschlossen sein.

Im Gegenzug hat der EU-Ministerrat einen Entwurf eingebracht, welcher das vom EU-Parlament angestrebte Schutzniveau der ePrivacy-Verordnung erheblich absenkt. Die Bestimmungen zu „Cookie-Walls“ sollen zugunsten der Betreiber von Webseiten gelockert werden. Die vom EU-Parlament angestrebte Regelung zur Verhinderung von „Cookie-Bannern“ und zur Aufklärung über Anwendungsbereich und Zweck der Cookies soll weitestgehend gestrichen werden.

Zukunftsaussicht

Eine Einigung ist bisher nicht in Sicht. Unklar ist, wann die EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Ministerrat zu einem einvernehmlichen Vertragsentwurf gelangen. Vor 2020 dürfte die ePrivacy-Verordnung nicht in Kraft treten. Für Webseitenbetreiber bleibt bezüglich der unsicheren Rechtslage im Bereich des Einsatzes von Cookies und Tracking-Tools abzuwarten, was künftige Verhandlungen ergeben.

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