Doch keine Impressumpflicht auf XING

Wir hatten darüber berichtet: Das Landgericht Stuttgart war der Auffassung, dass auch Personenprofile auf der deutschen Businessplattform XING eines Impressums bedürfen. Das entsprach der Tendenz der Gerichte, wonach nahezu überall im Internet bei geschäftsmäßigen Auftritten ein Impressum nach § 5 Telemediengesetz (TMG) erforderlich ist. Ein Stuttgarter Anwalt hatte sich gewehrt und gegen die Abmahnung eines „Kollegen“ negative Feststellungsklage erhoben, in erster Instanz noch ohne Erfolg, siehe hierzu auch unserenBeitrag vom 11.08.2014.

180-Grad-Wende in der Berufungsinstanz

In der Berufungsinstanz vor dem OLG Stuttgart hat der beklagte Rechtsanwalt die negative Feststellungsklage nunmehr - wohl auf Hinweis des Gerichts - anerkannt. Im Wesentlichen bestanden wohl Zweifel daran, dass es sich bei der XING-Präsenz um ein selbständiges Telemedium im Sinne des § 5 TMG handelte, da lediglich nicht veränderbare Kategorien vorgegeben seien, die der Nutzer lediglich ausfüllen könne (Quelle und ausführlicher Bericht:www.rechtzweinull.de).

Mit dem Anerkenntnis dürfte die anderslautende erstinstanzliche Entscheidung des LG Stuttgart aufgehoben werden. Das bedeutet, dass bei der aktuellen Erscheinungsform ein Impressum auf XING für Personenprofile derzeit nach Auffassung des OLG Stuttgart nicht erforderlich ist.

Vorsicht!

Hier ist aus verschiedensten Gründen aber Vorsicht geboten. Sollte XING das Angebot auf der Plattform variabler gestalten, könnte die Rechtslage wieder anders zu beurteilen sein. Denn grundsätzlich sind auch Social Media Plattformen von der Impressumpflicht nicht ausgenommen. Zudem handelt es sich lediglich um eine obergerichtliche Entscheidung, die für andere Oberlandesgerichte nicht bindend ist. Eine BGH-Entscheidung, die es in diesem Verfahren wegen der Beendigung durch Anerkenntnis nicht geben wird, steht zu dieser Frage noch aus.

Sie interessiert das Thema und wünschen nähere Informationen?
Sie hätten gern ein persönliches Beratungsgespräch zu diesem Thema?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.