Taskforce Corona

Liebe Mandanten, liebe Partner und sonstige interessierte Leserinnen und Leser,

die dynamische Entwicklung infolge der Coronavirus-Pandemie stellt uns alle vor enorme Herausforderungen. Zu Ihrem Schutz und dem Schutz unserer Mitarbeiter haben wir den Kanzleibetrieb bereits weit überwiegend auf die Arbeit im Homeoffice umgestellt. Wir sind auch in diesen Zeiten für Sie da.

Wir wissen, dass unsere Beratung im IT-Recht und Datenschutzrecht für viele von Ihnen aktuell nicht die höchste Priorität besitzt, was nachvollziehbar ist. Vielmehr stellen sich unter anderem Fragen wie:

  • Wie gehe ich mit „Stornierungen“ von Aufträgen, Veranstaltungen, Geschäftsreisen etc. um oder kann ich selbst „stornieren“?

  • Welche Lösungsansätze gibt es in der Personalplanung meines Unternehmens; darf, kann und sollte ich Mitarbeitern kündigen oder gibt es Alternativen?

  • Wie kann ich äußerst kurzfristig und kostengünstig eine digitale Kommunikation für die Verwaltung meines Unternehmens einrichten, die zumindest einen Notbetrieb ermöglicht?

  • Welche staatlichen Unterstützungen kann ich in Anspruch nehmen und wie kann ich diese beantragen?

  • Wie kann ich auf eine drohende Insolvenz reagieren?

Wir haben unser Netzwerk aktiviert, um gemeinsam die aktuellen und bevorstehenden Herausforderungen zu bewältigen. Hierzu haben wir in dieser Woche viele persönliche Gespräche mit Partnern geführt, die mit ihren eigenen Kompetenzen konkrete Lösungsansätze bieten können. Dieses Netzwerk möchten wir allen Mandanten, Partnern und sonstigen Interessierten zur Verfügung stellen und – soweit wir nicht selbst bereits helfen können - entsprechende Kontakte vermitteln. Hierzu haben wir eine


TASKFORCE CORONA

zusammenführen können. Unsere Partner werden Ihnen kurzfristig in zivilrechtlichen, arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen oder unternehmerischen wie auch in technischen und organisatorischen Fragen zur Seite stehen, gleich ob kleines, großes, mittelständisches Unternehmen oder Konzern, und Sie bei Bedarf auch weiterhin beraten. Konkret umfasst dies u.a. Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Kurzfristige Einrichtung „Homeoffice“ (Technik);

  • Datensicherheit und Datenschutz bei Einrichtung „Homeoffice“ (Recht);

  • Trouble Management für mittelständische Unternehmen oder Konzern HR (Consulting);

  • Forderungsmanagement bei höherer Gewalt (Recht);

  • Vereinbarung / Einrichtung Kurzarbeitergeld (Recht);

  • Steuern und Finanzamt: u.a. Herabsetzung von Vorauszahlungen; Abwehr von Zwangsvollstreckungen (Steuerrecht);

  • Bereitstellung von Unterlagen aus der Fibu/JA für Banken (Steuerberatung);

  • Erstattungsmöglichkeiten nach Infektionsschutzgesetz, wenn Personen von Behörden vorsorglich unter Quarantäne (§ 30 IfSG) gestellt wurden bzw. ein Tätigkeitsverbot (§ 31 IfSG) erteilt wurde (Recht).

Sollten Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne. Wir werden Ihnen unsere Beratung anbieten oder die entsprechenden Kontakte unserer Partner vermitteln.

Kommen Sie gut durch diese turbulente Zeit und bleiben Sie gesund.

Das Team der Tröber Rechtsanwälte