Unlauterer Wettbewerb

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet alle Wettbewerbshandlungen im geschäftlichen Verkehr, die nach der Verkehrsanschauung gegen die guten Sitten verstoßen. Gute Sitten werden nach der Anschauung des verständigen und anständigen Durchschnittsgewerbetreibenden des betreffenden Gewerbezweigs beurteilt.