Cookies nur nach Einwilligung zulässig

Die Speicherung und der Abruf von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Nutzers. Dies stellte der EuGH mit heutigem Urteil in der Rechtssache „planet49“ (Az. C-673/17) klar. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen reiche nicht aus. Zudem müsse die Einwilligung für den konkreten Fall eingeholt werden.

Webseiten-Betreiber seien mithin verpflichtet, Nutzer u.a. über Funktionsdauer und Zugriffsmöglichkeit zu informieren.

Fazit

Das Urteil hat erhebliche Praxisrelevanz für Website-Betreiber. Das Setzen von Cookies ohne Einwilligung des Nutzers scheint nicht mehr möglich. Die Zeit der bekannten Cookie-Banner scheint nunmehr sein Ende zu finden. Zukünftig dürfte kein Weg mehr an Consent-Management-Tools vorbeiführen.

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