Presserecht
Die Spezialisten bei TRÖBER@ legal beraten Sie auf sämtlichen Gebieten des digitalen und analogen Presserechts. Dies betrifft nicht nur die Vertretung von Journalistinnen und Journalisten bzw. Medienhäusern, sondern auch von Unternehmen oder Privatpersonen, welche sich durch eine falsche oder in sonstiger Weise ihre Persönlichkeitsrechte verletzende Presseberichterstattung beeinträchtigt sehen.
Sind Sie persönlich oder Ihr Unternehmen Opfer einer aus Ihrer Sicht unzulässigen oder falschen Berichterstattung durch die Presse geworden?
Sehen Sie sich als Person des öffentlichen Lebens belästigender Presseberichterstattung ausgesetzt?
Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Presseanfrage erhalten und befürchten eine bevorstehende, für Sie negative Berichterstattung?
Sind Sie Journalistin oder Journalist und Dritte machen Ihnen den Vorwurf einer unzulässigen Berichterstattung?
Wir beraten Sie bei sämtlichen presserechtlichen Fragestellungen, dies stets unter besonderer Berücksichtigung der Schnelllebigkeit des Pressegeschäfts im digitalen Zeitalter.
Wie wir arbeiten
Wirtschaftskanzlei
Als Wirtschaftskanzlei liegt uns Ihr unternehmerischer und finanzieller Erfolg am Herzen. Heutzutage kann eine negative oder diffamierende Presseberichterstattung durch die Streuwirkung des Internets nicht nur für Unternehmen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, sondern auch für Privatpersonen massive Auswirkungen haben, welche neben dem persönlichen Umfeld schlimmstenfalls auch die wirtschaftliche Existenz gefährden. Unsere Fachleute beraten und unterstützen Sie daher insbesondere in Eilfällen mit der notwendigen Kompetenz und dem Augenmaß, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen und den Schaden durch eine unzulässige Berichterstattung von Anfang an zu begrenzen.
Präventive Beratung von Unternehmen, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Privatpersonen
Der beste Zeitpunkt, eine unzulässige und für Sie negative Presseberichterstattung zu stoppen, ist bereits vor der Veröffentlichung. Selbst bei unverzüglichem Handeln kann es nach der Publikation von diffamierenden oder unwahren Inhalten auch bei Inanspruchnahme aller gerichtlichen Hilfe bereits zu spät sein, eine irreparable Rufschädigung zu verhindern. Haben Sie eine Presseanfrage erhalten oder befürchten aus sonstigen Gründen eine unmittelbar bevorstehende negative Berichterstattung, lässt sich etwa durch ein sogenanntes presserechtliches Informationsschreiben an die Beteiligten bereits im Vorfeld der Berichterstattung eine Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts verhindern. Wir unterstützen Sie bei der präventiven Abwehr unzulässiger Berichterstattung, damit eine Rufschädigung Ihrer selbst oder Ihres Unternehmens von vornherein verhindert wird.
Gerichtliches und außergerichtliches Vorgehen gegen negative Presseberichterstattung
Sollte eine negative Berichterstattung nicht bereits im Vorfeld verhindert werden können, beraten wir Sie in sämtlichen Schritten des gerichtlichen und außergerichtlichen Vorgehens gegen Presseveröffentlichungen. Für eine möglichst wirtschaftliche Verteidigung Ihrer Rechte bemühen wir uns vor der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe möglichst um eine außergerichtliche Beilegung und machen Ihnen zustehende Unterlassungsansprüche durch Abmahnungen geltend. Sollte es notwendig werden, beantragen wir für Sie den eiligen Erlass einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung zum Schutz Ihrer Rechte und führen auch das sich regelmäßig anschließende Hauptsacheverfahren – dies bundesweit.
Beratung von Journalistinnen und Journalisten und Medienhäusern
Auf der anderen Seite beraten wir ebenso Medienschaffende, welche sich zu Unrecht Abmahnungen oder einstweiliger Verfügungen wegen angeblich unzulässiger Berichterstattung ausgesetzt sehen. Die Pressefreiheit ist in Deutschland zwar durch das Grundgesetz besonders geschützt, allerdings wie die meisten Grundrechte nicht schrankenlos gewährleistet, sondern findet ihre Einschränkungen etwa in den Rechten Dritter oder dem Kinder- und Jugendschutz. Dieses Spannungsverhältnis bedeutet, dass schon Nuancen in der Formulierung den Unterschied zwischen einer noch zulässigen und einer rechtswidrigen Berichterstattung ausmachen können. Unsere Experten bei TRÖBER@ legal stehen Ihnen nicht nur in der Abwehr von gegen Sie geltend gemachten Unterlassungsansprüchen, sondern idealerweise auch bereits bei der rechtlichen Beratung im Vorfeld einer Berichterstattung unterstützend zur Seite.
Unsere Expertise
Reaktion auf Presseanfragen
An Sie oder Ihr Unternehmen gerichtete Presseanfragen oder Anfragen zur Stellungnahme von Journalisten oder Medienhäusern können schlimmstenfalls Vorboten einer negativen Berichterstattung sein. Andererseits bieten Sie auch die Chance, eine solche Berichterstattung durch kluges Vorgehen bestenfalls bereits im Vorfeld zu verhindern. Da solche Anfragen regelmäßig mit einer – meist kurz bemessenen – Fristsetzung zur Stellungnahme verbunden sind, ist ein unverzügliches Vorgehen in diesen Fällen entscheidend. Die Experten von TRÖBER@ legal unterstützen Sie bei der richtigen Einordnung von Presseanfragen und erarbeiten in enger Abstimmung mit Ihnen eine Strategie zum weiteren Vorgehen. Im Nachgang der Presseanfrage bewerten wir für Sie die folgende Berichterstattung rechtlich und leiten auf Ihren Wunsch weitere Schritte ein.
Presserechtliche Informationsschreiben
Bereits im Vorfeld einer zu erwartenden negativen Berichterstattung kann diese durch proaktives Handeln Ihrerseits verhindert oder jedenfalls abgeschwächt werden. Wir unterstützen Sie bei der Abfassung eines presserechtlichen Informationsschreibens, durch welches Medienschaffende im Voraus über rechtswidrige Inhalte, deren Veröffentlichung sie beabsichtigen, informiert werden und so bestenfalls von der Veröffentlichung absehen. Da die Rechtsprechung für eine Zulässigkeit solcher „Vorabwarnungen“ zum Teil hohe Anforderungen stellt, kommt es hierbei besonders auf die rechtssichere Formulierung dieser Schreiben an, welche wir in enger Abstimmung mit Ihnen entwerfen und so Ihre Rechte und Interessen optimal schützen.
Gegendarstellungen, Richtigstellungen und Widerrufe
Auch im Nachgang einer erfolgten negativen Berichterstattung lässt sich eine Schädigung Ihrer persönlichen oder geschäftlichen Reputation durch die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung einer Gegendarstellung, eines Widerrufs oder einer Richtigstellung begrenzen.
Der presserechtliche Anspruch auf Gegendarstellung ist in den Landespressegesetzen der Bundesländer enthalte Dabei handelt es sich um eine vom Betroffenen selbst formulierte Darstellung bzw. Stellungnahme eines Sachverhalts, über welchen zuvor in der Presse berichtet wurde.
Bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Richtigstellung wird hingegen das veröffentlichende Medium selbst verpflichtet, eine vormalige eigene, nicht den Tatsachen entsprechende Berichterstattung zu korrigieren.
Ein Anspruch auf Widerruf, d.h. auf ein ausdrückliches Abrücken von vormals aufgestellten Behauptungen, kann gegen Medienschaffende insbesondere beim Aufstellen unwahrer Tatsachenbehauptungen bestehen.
Unsere Fachleute bei TRÖBER@ legal unterstützen Sie bei der außergerichtlichen und nötigenfalls gerichtlichen Geltendmachung dieser Ansprüche und beraten ebenfalls bei der rechtssicheren Formulierung einer Gegendarstellung.
Abmahnungen und Beantragung einstweiliger Verfügungen
Nach einer erfolgten negativen Presseberichterstattung unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung der Ihnen zustehenden Unterlassungs- und Berichtigungsansprüche. Idealerweise lässt sich der Rechtsverstoß bereits durch eine vorgerichtliche Abmahnung des veröffentlichenden Medienunternehmens oder Journalisten abstellen und so eine ggfs. kosten- und zeitintensive gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Sollte es nötig werden, vertreten wir Ihre Rechte aber auch vor Gericht und beantragen den Erlass einer eiligen einstweiligen Verfügung, um Rechtsverstöße durch Medienschaffende effektiv zu unterbinden. Schließlich vertreten wir Sie auch bundesweit im anschließenden Hauptsacheverfahren, wobei wir weiterhin stets an einer auf Ihre Interessen zugeschnittenen und möglichst kostengünstigen Beilegung des Rechtsstreits arbeiten.
Verteidigung gegen Abmahnungen und einstweilige Verfügungen
Sollten Sie als Medienschaffender oder Medienunternehmer Adressat einer Abmahnung oder einer einstweiligen Verfügung geworden sein, unterstützen Sie die Presserechtsexperten von TRÖBER@ legal bei der Überprüfung der geltend gemachten Ansprüche und sorgen für eine rechtssichere und an Ihren Interessen orientierten Kommunikation mit der Gegenseite. Uns ist bewusst, dass es im schnelllebigen Pressegeschäft bei der Veröffentlichung einer bestimmten aktuellen Meldung oder Story auf wenige Tage, wenn nicht gar Stunden ankommen kann. Daher stehen wir Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche mit Rat und Tat zur Seite und sind idealerweise auf eine vorgerichtliche Klärung des Sachverhalts bedacht. Nötigenfalls vertreten wir Ihre Interessen aber auch konsequent vor Gericht.