Auskunftsersuchen (DSGVO)

Auskunftsersuchen (DSGVO)

Das Auskunftsersuchen gründet sich auf den Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO. Dieser gibt jedermann die Möglichkeit zu erfahren, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen über sie speichern. Das Auskunftsersuchen ist also die Anfrage von (betroffenen) Personen zwecks Bestätigung darüber, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden.