BDSG

BDSG

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten inklusive deren Übermittlung an Dritte. Das BDSG hat einen ergänzenden Regelungsbereich zur DSGVO. Da es sich bei dieser um eine Verordnung der EU handelt, genießt die DSGVO bei Kollision mit Regelungen des BDSG Anwendungsvorrang. Dort wo die DSGVO Freigabe nationalgesetzlicher Konkretisierungen vorschreibt, gilt das BDSG. Das 2018 verabschiedete neue BDSG unterscheidet sich vom alten BDSG von 2003 durch engere Anbindung an die DSGVO. Es erhöht Bußgelder für Datenschutzverstöße, präzisiert Auftragsverarbeitung, erweitert Betroffenenrechte, fordert Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten, führt Datenschutz-Folgenabschätzungen ein und regelt detaillierter den Beschäftigtendatenschutz, die Videoüberwachung und Datenschutzbehörden.