Datenschutzübermittlung in Drittländer

Datenübermittlung in Drittländer

Die Datenübermittlung in Drittländer, auch als Übertragung personenbezogener Daten in Drittländer bezeichnet, bezieht sich auf die Übertragung von personenbezogenen Daten von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in ein Land außerhalb der EU oder des EWR. Dies ist ein wichtiger Begriff im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.

Die DSGVO enthält spezielle Bestimmungen zur Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer, da diese Länder möglicherweise nicht dasselbe Datenschutzniveau bieten wie die EU. Die DSGVO erlaubt die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer unter bestimmten Bedingungen:

1. **Angemessenheitsbeschluss**: Die Europäische Kommission kann beschließen, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet. In diesem Fall kann die Übermittlung in dieses Land ohne weitere Genehmigung erfolgen.

2. **Angemessene Garantien**: Wenn es keinen Angemessenheitsbeschluss gibt, können personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt werden, wenn angemessene Garantien für den Schutz der Daten vorhanden sind. Dies kann beinhalten, dass Verträge mit Standarddatenschutzklauseln (Standardvertragsklauseln) zwischen den Parteien geschlossen werden, um sicherzustellen, dass die Datenschutzstandards eingehalten werden.

3. **Bindende Unternehmensregeln (Binding Corporate Rules, BCR)**: Multinationale Unternehmen können BCR entwickeln und genehmigen lassen, die für die Übermittlung von Daten innerhalb der Unternehmensgruppe in Drittländer verwendet werden können.

4. **Auskunftsersuchen von Drittländern**: Wenn ein Drittland Zugriff auf personenbezogene Daten verlangt, müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie die Anforderungen der DSGVO einhalten und gegebenenfalls die Datenschutzaufsichtsbehörde konsultieren.

5. **Einwilligung der betroffenen Person**: Die betroffene Person kann ihre ausdrückliche Einwilligung zur Datenübermittlung in ein Drittland geben.