Kündigung

Die Kündigung ist die einseitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses durch eine Kündigungserklärung mit Wirkung für die Zukunft. Es wird zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung unterschieden. Regelungen zur ordentlichen Kündigung finden sich im Gesetz zu den einzelnen Vertragstypen wie z.B. zu Arbeit- oder Dienstverträgen.