Leasingvertrag

Bei einem Leasingvertrag verpflichtet sich der Leasinggeber zur entgeltlichen Überlassung einer Sache zum Gebrauch an den Leasingnehmer. Rechtlich handelt es sich um einen atypischen Mietvertrag, bei dem der Leasingnehmer die Haftung für die Sache übernimmt, der Leasinggeber ihm dafür seine Ansprüche gegen Dritte überträgt.