Ordnungswidrigkeit

Rechtsverstöße, die keinen kriminellen Gehalt haben und daher nicht mit Strafe, aber mit Geldbuße bedroht sind, werden Ordnungswidrigkeiten genannt. Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist neben einem Bußgeld auch die Verhängung eines Fahrverbots von maximal drei Monaten möglich.