Strohmann

Ein Strohmann ist eine Person, die vom eigentlichen Geschäftsherrn vorgeschoben wird und nach außen hin im eigenen Namen, in Wirklichkeit jedoch im Interesse des Geschäftsherrn tätig wird. Es wird nicht der Geschäftsherr, sondern der Strohmann aus dem abgeschlossenen Geschäft unmittelbar berechtigt und verpflichtet.