Europäischer Datenschutzausschuss aktualisiert Guidelines für die Meldung von Datenschutzverletzungen

Version 2.0 erschienen

Mit den Guidelines für die Meldung von Datenschutzverletzungen stellt der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine praxisnahe Handreichung für die Bewertung von Datenschutzverletzungen hinsichtlich Ihrer Meldepflichtigkeit bereit. Durch zahlreiche Fallbeispiele können die Guidelines bereits unternehmensintern genutzt werden um eine grobe Bewertung der Sachlage vorzunehmen. Hiernach kann eine fundierte rechtliche Prüfung stattfinden. Nach dem ersten Entwurf im Januar 2021 ist inzwischen die finalisierte Version 2.0 durch den EDSA beschlossen worden. Auf der Website des EDSA sind die Guidelines on Examples regarding Data Breach Notification (Version 2.0) einsehbar.

Beratung durch die Kanzlei Tröber

Eine detailliertere Bewertung des Dokuments können Sie unserem ursprünglichen Beitrag zur Version 1.0 der Guidelines für die Meldung von Datenschutzverletzungen entnehmen.

Bei konkretem Beratungsbedarf hinsichtlich der Meldung von Datenpannen steht Ihnen die Kanzlei jederzeit zur Verfügung.

E-Mail: Rechtsanwalt Tröber