Facebook Fanpage - Best Practice nach der DSGVO

Seiten-Insights

Facebook sammelt Daten aller Nutzer. Abgesehen von veröffentlichten Fotos, Profilinformationen, Nachrichten, Veranstaltungen und Login-Daten, kann mithilfe von Cookies und einem Benutzercode genau nachverfolgt werden, wann eine Seite besucht wird. Über den Benutzercode und die Anmeldedaten kann Facebook zudem herausfinden, wer die Seite besucht, mit "Gefällt mir" markiert, teilt, kommentiert oder wer einem weiterführenden Link folgt. In Form von Statistiken erhält der Fanpage-Betreiber anonymisiert Informationen darüber, wie viele Nutzer, zu welchem Zeitpunkt die Fanpage besuchen und interagieren (Seiten-Insights).

Gemeinsame Verantwortlichkeit

Nach dem EuGH-Urteil vom 5. Juni 2018 (Az. C-210/16) sind Facebook und Fanpage-Betreiber gemeinsam für die Verarbeitung dieser Insights-Daten verantwortlich. Schließlich könne der Fanpage-Betreiber die personenbezogenen Daten in Kategorien einordnen und mithilfe von Filtern die Kriterien (Alter, Geschlecht, Beziehungsstatus, etc.) festlegen, nach denen die Statistiken erstellt werden sollen. Somit habe der Fanpage-Betreiber die Möglichkeit, Einfluss auf die Verarbeitung zu nehmen und seine Fanpage zielgerichtet einzusetzen.

Facebook Nachtrag zu Seiten-Insights

In einem Addendum erkennt Facebook die Verantwortung für die Insights-Datenverarbeitung an und kündigt an, ihren Pflichten nach der DSGVO nachzukommen (Umgang mit Betroffenenrechten, Informationspflichten, Meldepflichten und die Sicherheit der Verarbeitung). Facebook hält jedoch auch fest, dass der Seitenbetreiber selbst eine Rechtsgrundlage festlegen müsse. Allerdings dürfte die Einholung einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO) zur Verarbeitung von Insights-Daten kaum realisierbar zu sein. Die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO („zur Wahrung berechtigter Interessen“) dürfte an der mangelnden Opt-out-Möglichkeit der Facebook-Nutzer scheitern. Daher sprechen nach der aktuellen Rechtslage erhebliche Gründe dafür, dass die Verarbeitung von Insights-Daten auf Fanpages unzulässig ist.

Blick in die Zukunft

Derzeit gibt es für die Fanpage-Betreiber keine Möglichkeit die Insight-Datenerhebung zu deaktivieren. Trotz möglicher unrechtmäßiger Datenverarbeitung, scheint das Risiko von Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Fanpage-Betreiber ebenso gering wie die Gefahr von Abmahnungen. Nach einer sich abzeichnenden herrschenden Meinung in Expertenkreisen wäre ein Vorgehen der Datenschutzbehörden gegen Fanpagebetreiber vor einem Vorgehen gegen Facebook selbst „unverhältnismäßig“. Mitbewerber scheinen Abmahnungen, so die praktische Erfahrung, derzeit jedenfalls noch zu scheuen. Ein Grund mag die Attraktivität der eigegen Präsenz mit einer Facebook-Fanpage sein.

Praxistipp

Eine Empfehlung für eine vollständig rechtssichere Fanpage kann nach der aktuellen Rechtslage nicht gegeben werden. Diese kann sich allenfalls auf eine "Best Practice" Lösung beschränken:

Inhaltlich sollte die Datenschutzerklärung dann selbstverständlich den Anforderungen der Art. 12 ff. DSGVO entsprechen und über die Datenverarbeitung transparent sowie über die Rechtsgrundlagfen und Rechte der Betroffenen vollständig informieren. Darüber hinaus sind wegen der gemeinsamen Verantwortlichkeit noch Verlinkungen auf die entsprechenden Datenschutzhinweise von Facebook selbst erforderlich, aktuell etwa:

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