Lang lebe die „E-Privacy-Verordnung“

Das Ende der E-Privacy-Verordnung ist jedoch nur vorläufig. Wie Binnenmarkts-Kommissar Thierry Breton Anfang Dezember 2019 ankündigte, soll ein neuer Vorschlag auf den Verhandlungstisch gebracht werden. Zwar solle der Prozess nicht vollständig bei null beginnen, man wolle aber alle Zweifel und Interessen berücksichtigen.

Der neue Vorschlag soll während der kroatischen EU-Ratspräsidentschaft vorgelegt werden. Wie es dann weitergeht bleibt abzuwarten. Ob die E-Privacy-Verordnung wie der Phoenix aus der Asche auferstehen oder ein für alle Mal begraben wird, wird man in den kommenden Monaten sehen.

Praxistipp

Für Webseiten-Betreiber bedeutet das Scheitern der aktuellen E-Privacy-Verordnung, dass sie nun ohne klärende Regelungen tätig werden müssen. Dies gilt vor allem hinsichtlich des Setzens von Cookies. Insbesondere beim Tracking muss also zeitig über vertretbare Einwilligungslösungen nachgedacht werden, denn die Datenschutzaufsichtsbehörden fühlen sich nach dem Urteil des EuGH vom 1. Oktober 2019 zu Cookie-Einwilligungen in Ihren Ansicht bestätigt, dass das Setzen von Tracking-Cookies eine Einwilligung erfordert.

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