TTDSG – neue gesetzliche Regelung zur Verwendung von Cookies

Was normiert das TTDSG hinsichtlich der Nutzung von Cookies?

Im Rahmen des neuen TTDSG werden Regelungen in Bezug auf Cookies in § 25 TTDSG getroffen. Nach diesem dürfen Speicherungen auf den Endgeräten von Nutzer*innen oder ein Zugriff auf bereits gespeicherte Informationen nur erfolgen, wenn die Nutzer*innen dem zugestimmt haben. Hinsichtlich der Anforderungen an die Einwilligung verweist § 25 Abs. 1 a.E. TTDSG auf die Datenschutzgrundverordnung. Zusätzlich fordert § 25 Abs. 1 TTDSG, dass Nutzer*innen klare und umfassende Informationen bereitgestellt wurden. Insgesamt ist die in § 25 TTDSG getroffene Regelung stark an Art. 5 Abs. 3 e-Privacy-RL angelehnt (vgl. Golland/Orthmann, Bundestag beschließt Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz, 20.05.2021).

Gibt es Ausnahmen?

Von diesem Grundsatz werden in § 25 Abs. 2 TTDSG zwei Ausnahmen normiert. Zum einen soll die Einwilligung entbehrlich sein, wenn der Zweck sich auf die Ermöglichung der Übersendung einer Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz beläuft, § 25 Abs. 2 Nr. 1 TTDSG. Zum anderen soll sie entbehrlich sein, wenn die Speicherung oder der Zugriff unbedingt erforderlich ist und Nutzer*innen den Telemediendienst ausdrücklich nutzen wollen, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG.

Können Nutzer*innen die von ihnen erteilten Einwilligungen verwalten oder Voreinstellungen treffen?

In § 26 TTDSG ist vorgesehen, dass zukünftig Personal-Information-Management-Systeme, die den Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 und 2 TTDSG entsprechen zur Verwaltung erteilter und zu erteilender Einwilligungen verwendet werden können.

Auswirkungen für Telemedienanbieter*innen

Für Webseitenbetreiber*innen oder Anbieter*innen anderer Telemediendienste ergeben sich hinsichtlich des Einsatzes von Cookies / vergleichbarer Technologien sowie der Gestaltung der Consent-Banner keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zur aktuell geltenden Rechtslage. Webseitenbetreiber*innen sollten - soweit noch nicht geschehen - Ihre Lösung zum Consent-Managment (Einsatz von Cookies, Consent-Banner, Datenschutzerklärung) auf Rechtskonformität prüfen oder überprüfen lassen. Unzureichende oder gar fehlende Consent-Lösungen stellen - auch aufgrund der zunehmenden Beschwerden - ein nicht unerhebliches Risiko dar.

Inwieweit und wann zukünftig der Einsatz von Dienste zur Einwilligungsverwaltung i.S.d. § 26 TTDSG möglich ist,bleibt zu beobachten. Bevor die "lästigen" Cookie-Banner aus unserem Alltag verschwinden, dürfte noch einige Zeit vergehen.

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Über Janika Sewing, Wiss. MA

Janika Sewing ist als wissenschaftliche Mitarbeiterin seit dem 01.04.2021 für die Kanzlei tätig und unterstützt diese in den Bereichen der IT-Vertragsgestaltung und Datenschutzrecht.

Über Jörn Tröber, Fachanwalt für IT-Recht

Jörn Tröber, Partner und Kanzleigründer von TRÖBER@ legal, berät seit über 30 Jahren Mandanten in IT-rechtlichen Fragen. Als Fachanwalt für IT-Recht ist er insbesondere auf die Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen spezialisiert.