Kostet eine Telefonauskunft Geld, wenn ich eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten meiner Sache erbitte?

Die telefonische Beratung ist in aller Regel nur eine grobe Einschätzung, da regelmäßig nicht alle Informationen vorliegen, die zu einer seriösen Einschätzung erforderlich sind. Daher empfehlen wir zumeist einen Beratungstermin, den wir auch gerne bei Ihnen vor Ort wahrnehmen. Die telefonische Erstberatung ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) begrenzt. Soweit es nur bei einem ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt bleibt, egal wie lange dieses Gespräch dauert, darf der Rechtsanwalt gegenüber Verbrauchern maximal 190,00 € (zzgl. MwSt) berechnen. Ob dieser Betrag erreicht wird, richtet sich nach dem Wert Ihres Anliegens, was wiederum im RVG geregelt ist.