Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Auf dieser Seite haben wir Ihnen häufig gestellte Fragen aus den Gebieten IT-Recht, Datenschutzrecht, IT-Sicherheitsrecht und gewerblicher Rechtsschutz zusammengestellt. Aus unserer mehr als 30-jährigen Erfahrung wissen wir, worauf es ankommt. Diese kurzen Darstellungen können dabei eine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen, sondern lediglich einen ersten Eindruck vermitteln. Gerne stehen wir Ihnen für eine umfassende Beratung jederzeit zur Verfügung.

Allgemein
  • Gibt es für den rechtlichen Beistand staatliche Unterstützung, wenn ich kein Geld habe?

    Bei geringem Einkommen wird vielfach Beratungshilfe gewährt. Der entsprechende Antrag ist beim Amtsgericht zu stellen, wo dann ein Beratungshilfeschein erteilt wird. Mit diesem Beratungshilfeschein haben Sie die Möglichkeit, sich außergerichtlich von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten und gegebenenfalls vertreten zu lassen. Sie müssen allerdings einmalig eine Gebühr von 10 € an ihren Rechtsanwalt zahlen.

  • Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Übernimmt diese die Kosten des Anwalts und eines Prozesses in jedem Fall?

    Nein. Rechtsschutzversicherungen decken nur die Kosten für den Bereich, für den sie abgeschlossen wurden, z.B. Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht. Aber auch hier gibt es viele Ausnahmen, die sich aus Ihrem Versicherungsertrag und aus dem Gesetz ergeben. Haben Sie beispielsweise eine Selbstbeteiligung vereinbart, so tritt die Versicherung erst ein, wenn die Kosten den Selbstbeteiligungsbetrag überschreiten. Für bestimmte Fälle, z.B. Abmahnungen oder Straftaten ist die Deckung durch die Rechtsschutzversicherung generell ausgeschlossen. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung für Sie eintritt oder nicht, klären wir gerne im ersten Beratungsgespräch oder durch eine sogenannte Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

  • Kostet eine Telefonauskunft Geld, wenn ich eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten meiner Sache erbitte?

    Die telefonische Beratung ist in aller Regel nur eine grobe Einschätzung, da regelmäßig nicht alle Informationen vorliegen, die zu einer seriösen Einschätzung erforderlich sind. Daher empfehlen wir zumeist einen Beratungstermin, den wir auch gerne bei Ihnen vor Ort wahrnehmen. Die telefonische Erstberatung ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) begrenzt. Soweit es nur bei einem ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt bleibt, egal wie lange dieses Gespräch dauert, darf der Rechtsanwalt gegenüber Verbrauchern maximal 190,00 € (zzgl. MwSt) berechnen. Ob dieser Betrag erreicht wird, richtet sich nach dem Wert Ihres Anliegens, was wiederum im RVG geregelt ist.

  • Mit welchen Rechtsanwaltskosten muss ich rechnen? Kann ich auch eine Kostenvereinbarung mit dem Rechtsanwalt aushandeln?

    Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Höhe ist dann abhängig vom Wert Ihres Begehrens und den einzelnen Maßnahmen, die Ihr Rechtsanwalt ergreifen muss. In vielen Fällen ist eine Honorarvereinbarung mit Ihrem Rechtsanwalt sinnvoll, zum Beispiel um Kosten zu sparen. Welche Art der Vergütung wirtschaftlich sinnvoll ist, besprechen wir mit Ihnen gerne im Rahmen der Erstberatung.

  • Übernimmt der Staat auch Prozesskosten, wenn ich klagen möchte oder verklagt werde und ich kein Geld habe?

    If your income is not sufficient to cover any legal costs, you have the option of applying for legal aid (PKH). This is granted if your case has a chance of success and if you would not be financially able to bear any legal costs. You can find the required PKH form under Services/Download. You must provide evidence of your financial circumstances (income, living expenses such as rent, etc.). You may only be granted an interest-free loan, which must be repaid.

Datenschutz
  • Was sind die wesentlichen Ziele der DSGVO?

    Die Datenschutz-Grundverordnung besteht aus Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verabeitung ihrer personenbezogenen Daten. Im Wesentlichen sollen die Grundrechte und Grundfreiheiten, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von betroffenen Personen geschützt werden. Gleichzeitig soll der freie Verkehr solcher Daten in der EU gewährleistet werden. Die DSGVO schafft zur Erreichung dieser Ziele einen europaweit einheitlichen und unmittelbar geltenden Rechtsrahmen.

  • Welche Konsequenzen drohen bei Rechtsverstößen gegen die DSGVO?

    Bei Rechtsverstößen gegen die DSGVO kann die zuständige Aufsichtsbehörde den Verantwortlichen verwarnen oder Anweisungen, Anordnungen oder Verarbeitungsverbote aussprechen. Außerdem ist sie in der Lage Geldbußen zu verhängen. Die Höhe des Bußgeldes liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Aufsichtsbehörden und variiert je nach Schweregrad des Verstoßes und Jahresumsatz des Unternehmens.

  • Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten für mein Unternehmen?

    Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten, wenn mindestens zehn Mitarbeiter regelmäßig Daten verarbeiten, oder unabhängig von der Anzahl auch dann, wenn es sich dabei um besondere Arten von personenbezogenen Daten handelt. Außerdem ist ein Datenschutzbeauftragter auch dann erforderlich, wenn die Verarbeitung von personenbezogenen Daten den Kerntätigkeit des Unternehmens darstellt.

  • Wen kann ich zum Datenschutzbeauftragten benennen?

    Gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO kann zum Datenschutzbeauftragten ernannt werden, wer auf Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und seines Fachwissens im Bereich des Datenschutzschutzrechts und der Datenschutzpraxis dazu geeignet scheint. Neben der Fachkunde sollte der Datenschutzbeauftragte juristische Kenntnisse - im Bereich des IT-Rechts - haben.

  • Was ist ein Datenschutzaudit?

    Im Rahmen eines Datenschutz-Audits wird das Datenschutzkonzept einer datenverarbeitenden Stelle zur Verbesserung des Datenschutzstandards und der Datensicherheit geprüft. Dies geschieht durch unabhängige und zugelassene Gutachter und erfolgt auf freiwilliger Basis.

  • Unter welchen Voraussetzungen ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland zulässig?

    Für die Zulässigkeit der Datenübermittlung in ein Drittland ist entscheidend, ob in dem Empfängerstaat ein dem Rechtsrahmen der EU gegenüber angemessenes Datenschutzniveau gegeben ist (Art. 45-47 DSGV). Ein solches kann z.B. durch das EU-US Privacy Shield gewährleistet werden.
    Falls Daten ohne ein angemessenes Schutzniveau übermittelt werden, sind die Regelungen der Art. 46 Abs. 1 DSGVO zu beachten. Danach ist die Datenübermittlung trotz fehlender Angemessenheitsbeschlüsse zulässig, sofern der Verantwortliche für diese geeigneten Garantien vorgesehen hat. Fehlt es auch an diesen, kann die Zulässigkeit nur in Ausnahmefällen des Art. 49 DSGVO hergestellt werden, so z.B. durch die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen.

  • Was ist ein Verarbeitungsverzeichnis und brauche ich eins?

    Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten im Sinne der DSGVO sieht eine schriftliche Dokumentation und Übersicht über Verfahren, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, vor. Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen müssen gemäß Art. 30 Abs. 5 DSGVO kein Verarbeitungsverzeichnis führen. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn ihr Unternehmen mehr als nur gelegentlich personenbezogene Daten verarbeitet, es sich um besonders sensible Daten handelt oder ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen besteht.

  • Was versteht man unter TOM - Technische und organisatorische Maßnahmen?

    Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sind ein zentraler Bestandteil des Datenschutz- und Datensicherheitsrechts. TOM bezieht sich auf die konkreten Schritte und Vorkehrungen, die Organisationen ergreifen müssen, um personenbezogene Daten angemessen zu schützen. Dies umfasst technische Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und Datensicherung, sowie organisatorische Maßnahmen wie Datenschutzrichtlinien, Schulungen und die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen. TOM sollen sicherstellen, dass personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Zerstörung oder anderen Datenschutzverletzungen geschützt werden. Die genauen Anforderungen an TOM variieren je nach Art der Datenverarbeitung und dem Risiko für die Datenschutzrechte der Betroffenen.

  • Was versteht man unter einer Datenpanne nach der DSGVO?

    Eine Datenpanne bezeichnet in der Regel die unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust, Veränderung, unbefugte Offenlegung von oder Zugriff auf personenbezogene Daten. Dies schließt Vorfälle ein, bei denen personenbezogene Daten kompromittiert, gestohlen oder versehentlich offengelegt werden. Bei einer Datenpanne ist der Verantwortliche verpflichtet, die zuständige Datenschutzbehörde zu benachrichtigen und unter bestimmten Umständen auch die betroffenen Personen. Der Datenschutzverstoß kann rechtliche Konsequenzen und Bußgelder nach sich ziehen, insbesondere wenn angemessene Sicherheitsmaßnahmen nicht getroffen wurden. Nicht alle "Datenpannen" bedeuten ein Risiko für die betroffenen Personen. Ob eine Detnpanne vorliegt, sollte rechtlich geprüft werden.

Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
IT-Sicherheitsrecht
  • Was versteht man unter IT-Sicherheitsrecht?

    Das IT-Sicherheitsrecht bezieht sich auf die Gesamtheit der Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen, die den Schutz von Informationstechnologie und den Umgang mit IT-Sicherheitsrisiken regeln. Es umfasst Themen wie Cybersecurity, Haftung im Zusammenhang mit IT-Sicherheitsvorfällen, Compliance-Anforderungen und auch Datenschutz im Bereich der Informationstechnologie.

  • Was bedeutet NIS2 und ist mein Unternehmen davon betroffen?

    Die NIS2 Richtlinie, kurz für Network and Information Systems Directive 2, ist eine europäische Richtlinie zur Cybersicherheit. Sie zielt darauf ab, die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen in der Europäischen Union zu stärken. NIS2 ist eine Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie und enthält Bestimmungen zur Meldung von Sicherheitsvorfällen, zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und zur Stärkung der Cybersicherheit von kritischen Infrastrukturen. Sie legt Anforderungen an Betreiber wesentlicher Dienste und digitale Diensteanbieter fest, um deren Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe zu erhöhen. Ihr Anwendungsbereich erfasst Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und muss bis Oktober 2024 von etwa 30.000 Unternehmen in Deutschland, nicht nur der kritischen Infrastruktur, umgesetzt werden.

  • Was ist der wesentliche Inhalt der EU-Sicherheitsrichtlinie NIS2?

    Die EU-Sicherheitsrichtlinie NIS2 (Network and Information Systems Directive 2) zielt darauf ab, die Cybersicherheit in der Europäischen Union zu stärken. Ihr wesentlicher Inhalt umfasst die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf zusätzliche Sektoren, die Einführung von Anforderungen an Betreiber kritischer Dienste, erweiterte Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle, verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, Schaffung einer EU-weiten Cybersecurity-Kompetenzplattform und Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen.

  • Welche Rolle spielt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im IT-Sicherheitsrecht?

    Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spielt eine zentrale Rolle im IT-Sicherheitsrecht, indem sie die Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten verschärft. Sie verpflichtet Organisationen, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit zu ergreifen. Dies umfasst die Verschlüsselung von Daten, die Einführung von Zugriffskontrollen, die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und die Meldung von Datenschutzverletzungen. Die DSGVO verlangt außerdem, dass Unternehmen Datenschutz in ihre IT-Systeme und -Prozesse integrieren, wodurch sie zu einem wichtigen Instrument zur Förderung der IT-Sicherheit und zum Schutz der Privatsphäre von Einzelpersonen in der EU wird.

  • Kann der Vorstand oder die Geschäftsführung für IT-Sicherheitslücken persönlich haftbar gemacht werden?

    Ja, in Deutschland können Vorstände und Geschäftsführung für IT-Sicherheitslücken im Unternehmen haftbar gemacht werden. Dies erfolgt im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Insbesondere das GmbH-Gesetz und das Aktiengesetz verlangen von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern, ihre Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters wahrzunehmen. Bei Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzungen, die zu IT-Sicherheitslücken führen und die Vermögenswerte des Unternehmens oder die Rechte Dritter gefährden, können sie persönlich haftbar gemacht werden. Die genaue Haftung hängt von den Umständen des Falls ab und erfordert oft rechtliche Prüfung.

  • Was versteht man unter IT-Compliance?

    IT-Compliance bezieht sich auf die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien und Branchenstandards im Bereich der Informationstechnologie (IT). Dies umfasst die Gewährleistung, dass IT-Systeme, -Prozesse und -Praktiken den gesetzlichen Anforderungen und Normen entsprechen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Datensicherheit, Governance und Risikomanagement. IT-Compliance zielt darauf ab, Risiken zu minimieren, rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und das Vertrauen von Kunden und Stakeholdern in die IT-Systeme und -Dienstleistungen eines Unternehmens zu stärken. Dies kann Aufgaben wie Audits, Dokumentation, Schulungen und die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen umfassen.