Erbschaft

Die Erbschaft ist das Vermögen des Erblassers, das heißt die Gesamtheit seiner Rechtsverhältnisse. Im Erbfall gehen diese als Ganzes auf den Erben über. Zur Erbschaft gehören nicht nur die Rechte, sondern auch die Schulden des Erblassers, für die der Erbe grundsätzlich aufzukommen hat.