Wen kann ich zum Datenschutzbeauftragten benennen?
Wen kann ich zum Datenschutzbeauftragten benennen?
Gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO kann zum Datenschutzbeauftragten ernannt werden, wer auf Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und seines Fachwissens im Bereich des Datenschutzschutzrechts und der Datenschutzpraxis dazu geeignet scheint. Neben der Fachkunde sollte der Datenschutzbeauftragte juristische Kenntnisse - im Bereich des IT-Rechts - haben.