Berliner Datenschutzbehörde verschickt Anhörungsschreiben an Betreiber von Facebook-Fanpages

Gemeinsame Verantwortung

In seinem Urteil vom 5. Juni 2018 (Az. C-210/16) entschied der EuGH, dass Facebook und Fanpage-Betreiber gemeinsam für die Datenverarbeitung auf der Facebook-Fanpage verantwortlich sind. Zu diesem Thema haben wir im Rahmen unseres Beitrags „Gemeinsame Verantwortlichkeit bei der Datenverarbeitung durch Seiten-Insights“ berichtet.

Facebook übernimmt in einer auf Facebook veröffentlichten Vereinbarung „Seiten-Insights-Ergänzung" die Hauptverantwortung bezüglich der Verarbeitung der Insights-Daten.

Jedoch kommt nach dem Addendum auch dem Fanpage-Betreiber eine Mitverantwortung an der Datenverarbeitung auf der Fanpage zu. Somit ist der Fanpage-Betreiber zum Beispiel in der Pflicht, eine eigene Rechtsgrundlage für die Nutzung von Seiten-Insights anzugeben und Informationen zur Datenverarbeitung bereitzustellen.

Berliner Datenschutzbehörde zweifelt an der Rechtmäßigkeit von Facebook-Fanpages

Für die Berliner Aufsichtsbehörde scheint das von Facebook zur Verfügung gestellte Addendum zur Datenschutzkonformität nicht auszureichen. Sie fordert „Rechenschaft über die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten von Besucherinnen und Besuchern der Fanpage“.

In einem kürzlich bekannt gewordenen Anhörungsschreiben fordert der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit einzelne Facebook-Fanpage-Betreiber dazu auf, einen Fragenkatalog - bestehend aus 15 Fragen - auszufüllen.

Bei Nichtbeantwortung der Fragen droht der Berliner Datenschutzbeauftragte mit dem Erlass eines Auskunftsheranziehungsbescheides.

Problematisch ist, dass es den Fanpage-Betreibern nicht möglich ist, die Fragen zu beantworten. Viele der von der Aufsichtsbehörde gestellten Fragen können nur durch mithilfe von Facebook selbst beantwortet werden.

Praxistipp

Der Fall zeigt, dass Facebook-Fanpages zunehmend in den Fokus der Aufsichtsbehörden geraten.

Folglich ist eine Datenschutzerklärung, welche auf die Datenverarbeitungen auf der Fanpage zugeschnitten ist, unumgänglich. Wie genau Sie die Datenschutzerklärung auf Ihrer Fanpage platzieren, erfahren Sie im Blogbeitrag „Gemeinsame Verantwortlichkeit bei der Datenverarbeitung durch Seiten-Insights“.

Trotz einer Datenschutzerklärung bleibt ein Risiko, dass Fanpage-Betreiber wegen mutmaßlichen Datenschutzverstoßes in das Visier der Aufsichtsbehörden gelangen.

Zurzeit scheinen ausschließlich Unternehmen und Organisationen im Zuständigkeitsbereich der Berliner Aufsichtsbehörde betroffen zu sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass auch andere Aufsichtsbehörden tätig werden.

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