Übernimmt der Staat auch Prozesskosten, wenn ich klagen möchte oder verklagt werde und ich kein Geld habe?
Sollten ihre Einkommensverhältnisse nicht ausreichen, um etwaige Prozesskosten zu tragen, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Diese wird gewährt, wenn Ihr Anliegen Aussicht auf Erfolg hat und wenn Sie wirtschaftlich nicht in der Lage wären, die etwaigen Prozesskosten zu tragen. Das erforderliche PKH-Formular finden Sie unter Services/Download. Die Vermögensverhältnisse müssen Sie durch Belege (Einkommen, Lebenshaltungskosten wie Miete etc. nachweisen). Es kann sein, dass Ihnen nur ein zinsloses Darlehen gewährt wird, was zurück gezahlt werden muss.