Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ist für alle von Art. 30 DSGVO erfassten Unternehmen verpflichtend. Es dient als Grundlage um den Nachweispflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nachzukommen und entsprechende Transparenz zu schaffen. Es sollte die personenbezogenen Daten, die Art der Verarbeitung und die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz dieser Daten enthalten.